Verzugszinsen-Rechner mit wechselndem Basiszinssatz
Berechnen Sie Verzugszinsen taggenau für einen Zeitraum ab Juli 2002. Das Modul teilt automatisch an jedem 1. Januar und 1. Juli, verwendet die historischen Basiszinssätze der Deutschen Bundesbank und unterscheidet fünf beziehungsweise neun Prozentpunkte Aufschlag.
Forderung und Verzug
Zinsberechnung
Verzugszinsen55,38 €Aktueller Basiszinssatz seit 1. Juli 2026: 1,52 %. Die rechtlichen Voraussetzungen des Verzugs werden nicht automatisch geprüft.
Was der Verzugszinsen-Rechner macht
Der Rechner ermittelt einfache Jahreszinsen auf eine Geldforderung für jeden Kalendertag des angegebenen Verzugszeitraums. Beginnt der Verzug am 1. Juli und wird am 1. August gezahlt, werden 31 Tage berücksichtigt: Der Beginn zählt mit, das eingegebene Zahlungs- oder Enddatum nicht.
Ändert sich der Basiszinssatz während des Zeitraums, teilt das Modul die Rechnung automatisch. Dasselbe geschieht am Jahreswechsel, damit ein Schaltjahr mit 366 und ein normales Jahr mit 365 Tagen sachgerecht getrennt werden. Die einzelnen Tagesbeträge werden ungerundet addiert und erst das Gesamtergebnis auf Cent formatiert.
Die Berechnung beweist nicht, dass die Forderung besteht oder die Schuldnerseite rechtlich in Verzug geraten ist. Fälligkeit, Mahnung, Zugang, Entbehrlichkeit einer Mahnung, Leistungsverweigerung, Verbrauchereigenschaft und besondere Anspruchsgrundlagen müssen vorher geklärt werden.
Bei Rechtsstreit, großen Beträgen oder unklarer Verzugslage ist fachlicher Rechtsrat sinnvoll. Ein mathematisch richtiger Zinsbetrag kann auf einem rechtlich falschen Startdatum beruhen.
Gesetzlicher Zinssatz nach § 288 BGB
Eine Geldschuld ist während des Verzugs zu verzinsen. Im allgemeinen Fall beträgt der Verzugszinssatz fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Seit dem 1. Juli 2026 liegt der Basiszinssatz bei 1,52 Prozent. Damit ergibt sich im Fünf-Punkte-Fall ein Jahreszins von 6,52 Prozent.
Bei Entgeltforderungen aus Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Aufschlag neun Prozentpunkte. Mit demselben Basiszins entstehen 10,52 Prozent pro Jahr. Beide Voraussetzungen müssen zusammenpassen: eine Entgeltforderung und kein beteiligter Verbraucher.
„Prozentpunkte“ sind nicht dasselbe wie Prozent. Fünf Prozentpunkte werden zu 1,52 addiert. Eine Erhöhung um fünf Prozent von 1,52 wäre nur 0,076 und wäre die falsche Rechnung.
Basiszinssatz und Halbjahreswechsel
Die Deutsche Bundesbank berechnet den Basiszinssatz nach § 247 BGB. Er kann sich jeweils zum 1. Januar und 1. Juli ändern und wird im Bundesanzeiger veröffentlicht. Für eine lange Forderung darf nicht einfach der heutige Basiszins auf alle vergangenen Tage angewendet werden.
| Gültig ab | Basiszinssatz | mit +5 Punkten | mit +9 Punkten |
|---|---|---|---|
| 01.07.2026 | 1,52 % | 6,52 % | 10,52 % |
| 01.01.2026 | 1,27 % | 6,27 % | 10,27 % |
| 01.07.2025 | 1,27 % | 6,27 % | 10,27 % |
| 01.01.2025 | 2,27 % | 7,27 % | 11,27 % |
| 01.07.2024 | 3,37 % | 8,37 % | 12,37 % |
Der Rechner enthält die Bundesbank-Werte ab 1. Juli 2002. Für ältere Zeiträume galten andere gesetzliche Grundlagen und sie werden bewusst nicht extrapoliert. Das Startfeld verhindert eine frühere Eingabe.
Taggenaue Zinsformel
Bei 10.000 Euro, 6,52 Prozent und 31 Tagen eines normalen Jahres lautet der Rechenweg 10.000 mal 0,0652 mal 31 geteilt durch 365. Das ergibt rund 55,38 Euro.
In einem Schaltjahr verwendet das Modul 366 Tage für den jeweiligen Abschnitt. Dadurch wird der Tageszins geringfügig kleiner als bei 365 Tagen. Überschreitet der Zeitraum den 31. Dezember, wird am 1. Januar geteilt, selbst wenn der Basiszins gleich bliebe.
Einige vertragliche oder gerichtliche Berechnungen können eine andere Zinstagekonvention vorsehen. Für eine verbindliche Forderungsaufstellung ist die einschlägige Anspruchsgrundlage maßgeblich. Das Modul zeigt seine Actual/Actual-Annahme transparent.
Wann beginnt Verzug?
Eine Leistung muss zunächst fällig sein. Im gesetzlichen Grundfall kommt die Schuldnerseite durch eine Mahnung nach Eintritt der Fälligkeit in Verzug. Eine Rechnung allein ist nicht in jedem Fall automatisch eine Mahnung, und die Bezeichnung eines Dokuments entscheidet nicht allein über seine rechtliche Wirkung.
Eine Mahnung kann entbehrlich sein, etwa wenn für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist, ein Ereignis mit angemessener Berechnungsfrist maßgeblich ist oder die Schuldnerseite die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert. Auch besondere Regeln für Entgeltforderungen und Verbraucherhinweise können relevant sein.
Setzen Sie als Startdatum den ersten Tag an, für den rechtlich Verzugszinsen verlangt werden können. Verwechseln Sie Rechnungsdatum, Fälligkeit, Mahnungszugang und Verzugsbeginn nicht. Ein Tag Unterschied verändert die Zinsen zwar oft nur wenig, kann aber bei langen Zeiträumen und großen Forderungen relevant sein.
Ist die Zahlung am Enddatum eingegangen, wird dieser Tag in der üblichen Eingabelogik nicht mehr verzinst. Soll auch der Endtag zählen, tragen Sie den folgenden Kalendertag als ausschließliches Enddatum ein und dokumentieren Sie die Annahme.
Verbraucherfall und Geschäft-zu-Geschäft
Der Fünf-Punkte-Aufschlag ist der allgemeine gesetzliche Verzugszinssatz. Er gilt insbesondere, wenn ein Verbraucher beteiligt ist oder die speziellen Voraussetzungen des Absatzes 2 fehlen. Das Auswahlfeld nennt ihn deshalb „allgemeiner Fall“.
Der Neun-Punkte-Aufschlag gilt nur bei einer Entgeltforderung aus einem Rechtsgeschäft, an dem kein Verbraucher beteiligt ist. Typisch kann eine unbezahlte Unternehmensrechnung sein. Eine Schadensersatzforderung ist nicht automatisch eine Entgeltforderung.
Die rechtliche Rolle einer Person ergibt sich aus dem Zweck des Geschäfts. Eine selbstständig tätige Person kann bei einem privaten Kauf Verbraucher sein und bei einer betrieblichen Bestellung Unternehmer. Der Rechner fragt nur die von Ihnen bereits getroffene Einordnung ab.
40-Euro-Pauschale nach § 288 Absatz 5
Bei Verzug mit einer Entgeltforderung kann eine Pauschale von 40 Euro entstehen, wenn die Schuldnerseite kein Verbraucher ist. Sie gilt auch für Abschlags- oder Ratenzahlungen. Die Pauschale ist kein zusätzlicher Zinssatz und wächst nicht mit der Zahl der Tage.
Das Kontrollkästchen addiert 40 Euro separat zum Szenario. Es prüft weder Entgeltforderung noch Unternehmereigenschaft. Aktivieren Sie es nur, wenn die Voraussetzungen tatsächlich vorliegen. Gegen Verbraucher ist diese Pauschale nach der Vorschrift nicht anzuwenden.
Soweit ein geltend gemachter Schadensersatz in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist, wird die Pauschale darauf angerechnet. Sie darf daher nicht ohne Prüfung zusätzlich zu denselben Kosten verlangt werden.
Keine Verzugszinsen auf Verzugszinsen
§ 289 BGB bestimmt, dass von Zinsen keine Verzugszinsen zu entrichten sind. Der Rechner berechnet deshalb einfache Zinsen ausschließlich auf die eingegebene Hauptforderung. Bereits aufgelaufene Verzugszinsen werden nicht täglich dem Kapital zugeschlagen.
Das unterscheidet die Rechnung von einem Zinseszins- oder Anlagekonto. Verdoppeln Sie die Forderung nicht versehentlich, indem Sie frühere Verzugszinsen in die Hauptforderung übernehmen und zugleich separat weiterführen.
Andere selbstständige Forderungsbestandteile können eigene Zinsen tragen, wenn eine Rechtsgrundlage besteht. Eine vollständige Forderungsaufstellung sollte Hauptforderung, Kosten, Pauschale und Zinsen getrennt ausweisen.
Teilzahlungen richtig behandeln
Eine Teilzahlung verringert die offene Hauptforderung ab dem rechtlich wirksamen Anrechnungstag. Ein einzelner Rechnerlauf mit unverändertem Kapital würde danach zu viel Zins berechnen. Teilen Sie die Rechnung an jeder Zahlung.
Beispiel: Für 10.000 Euro laufen zunächst 20 Tage Zinsen. Danach werden 4.000 Euro angerechnet. Berechnen Sie den ersten Abschnitt mit 10.000 Euro bis zum Zahlungstag und den zweiten Abschnitt mit 6.000 Euro ab dem passenden Folgetag. Addieren Sie beide Zinsbeträge.
Die gesetzliche Tilgungsreihenfolge kann bestimmen, ob eine Zahlung zuerst Kosten, Zinsen oder Hauptleistung deckt. Eine bloße Subtraktion von der Hauptforderung kann deshalb rechtlich falsch sein. Klären Sie Verwendungsbestimmung und § 367 BGB bei einer verbindlichen Aufstellung.
Beispiel über einen Basiszinswechsel
Eine Forderung kann vom 15. Juni bis 15. Juli laufen. Der Rechner verwendet bis einschließlich 30. Juni den alten Basiszins und ab 1. Juli den neuen. Beide Teilzinsen werden mit der jeweiligen Tageszahl berechnet.
Im Jahr 2026 galt im ersten Halbjahr ein Basiszinssatz von 1,27 Prozent und ab Juli 1,52 Prozent. Im allgemeinen Fall sind das 6,27 und 6,52 Prozent Jahreszins. Ein pauschaler Mittelwert ohne Gewichtung nach Tagen wäre ungenau.
Die Ergebniszeile „Rechenabschnitte“ macht sichtbar, ob geteilt wurde. Liegt der Zeitraum vollständig in einem Halbjahr, steht dort eins. Ein mehrjähriger Zeitraum kann viele Abschnitte haben, obwohl nur ein Gesamtzins angezeigt wird.
Forderungsaufstellung dokumentieren
Eine nachvollziehbare Aufstellung nennt Hauptforderung, Anspruchsgrundlage, Fälligkeit, Verzugsbeginn, Enddatum, Basiszinsperioden, Aufschlag, Tage und Rechenergebnis. Vermerken Sie, ob das Enddatum ein Zahlungstag ist und nicht mitgezählt wurde.
Bewahren Sie Rechnung, Vertrag, Mahnung, Zustellnachweis und Zahlungsbelege auf. Der Zinsbetrag allein zeigt nicht, wann ein Schreiben zugegangen ist. Bei E-Mail, Einwurf oder Rückläufer können Beweisfragen entstehen.
Runden Sie nicht jeden Tageszins auf Cent, wenn eine Gesamtberechnung verlangt ist. Das Modul addiert mit höherer Genauigkeit und rundet die Summe. Ein gerichtliches Tabellenwerk kann eigene Darstellungsvorgaben haben.
Der aktuelle Wert 1,52 Prozent gilt erst seit 1. Juli 2026. Für einen früheren Zeitraum verwendet der Rechner automatisch die damals veröffentlichte Bundesbank-Rate.
Vertraglicher Zins und weiterer Schaden
§ 288 Absatz 3 lässt zu, aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen zu verlangen. Ein wirksam vereinbarter Vertragszins oder eine besondere gesetzliche Vorschrift kann deshalb vom Standardaufschlag abweichen. Der Rechner bildet nur die beiden häufigen gesetzlichen Aufschläge ab.
Ein weiterer Verzugsschaden ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Dazu können nach Prüfung zusätzliche Kosten gehören, die kausal durch den Verzug entstanden sind. Pauschale, Rechtsverfolgungskosten und Schadensersatz dürfen jedoch nicht doppelt für denselben Nachteil verlangt werden.
Umgekehrt macht ein hoher pauschaler Mahnkostenbetrag nicht automatisch jede Rechnung wirksam. Erstattungsfähig sind nur Positionen mit rechtlicher Grundlage und in zulässiger Höhe. Trennen Sie die Zinsrechnung von der Prüfung solcher Nebenforderungen.
Bei titulierten Forderungen kann der Titel einen bestimmten Zinssatz und Startzeitpunkt nennen. Übernehmen Sie dann den Wortlaut genau. „Fünf Prozent Zinsen“ ist etwas anderes als „fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz“ und kann zu einer deutlich anderen Summe führen.
Auch Prozesszinsen nach § 291 BGB haben eigene Voraussetzungen. Rechtshängigkeit, Fälligkeit und bereits bestehender Verzug sollten in einer professionellen Aufstellung getrennt dokumentiert werden.
Häufige Fragen zu Verzugszinsen
Wie hoch ist der Basiszinssatz seit Juli 2026?
Die Deutsche Bundesbank hat 1,52 Prozent ab 1. Juli 2026 bekannt gegeben. Zuvor waren es 1,27 Prozent.
Wann gelten neun Prozentpunkte Aufschlag?
Bei Entgeltforderungen aus Rechtsgeschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist. Andernfalls ist regelmäßig der allgemeine Fünf-Punkte-Fall zu prüfen.
Zählt der Zahlungstag mit?
In diesem Modul ist das Enddatum ausschließlich. Der Verzugsbeginn zählt, der als Zahlung eingegebene Endtag nicht.
Werden Zinsen mitverzinst?
Nein. § 289 BGB schließt Verzugszinsen auf Zinsen aus. Der Rechner arbeitet ohne Zinseszins.
Kann ich die 40-Euro-Pauschale immer addieren?
Nein. Sie setzt insbesondere eine Entgeltforderung und einen Schuldner voraus, der kein Verbraucher ist; Anrechnungsregeln sind zu beachten.
Was mache ich bei Teilzahlung?
Teilen Sie die Berechnung am Zahlungstag und verwenden Sie danach nur die rechtlich verbleibende Hauptforderung.