TV-L Gehaltsrechner 2026 für Länder | Netto & Brutto

TV-L Gehaltsrechner 2026

Bedienungsanleitung für den TV-L Rechner

Die Benutzung unseres TV-L Gehaltsrechners ist denkbar einfach! Wählen Sie zunächst Ihre Entgeltgruppe aus – diese steht in Ihrem Arbeitsvertrag und reicht von E 1 bis E 15. Danach wählen Sie Ihre Erfahrungsstufe, die sich nach Ihrer Betriebszugehörigkeit richtet. Als Berufseinsteiger starten Sie meist in Stufe 1, können aber bei entsprechender Vorerfahrung auch höher eingestuft werden.

Geben Sie dann Ihre Arbeitszeit in Prozent ein – bei Vollzeit sind das 100%, bei Teilzeit entsprechend weniger. Wählen Sie Ihr Bundesland, Ihre Steuerklasse und die Anzahl Ihrer Kinder aus. Falls Sie kirchensteuerpflichtig sind, markieren Sie dies ebenfalls. Haben Sie zusätzliche Zulagen wie Schicht- oder Nachtzuschläge, tragen Sie diese im letzten Feld ein. Ein Klick auf den Button startet die Berechnung!

Grundlagen des TV-L Tarifvertrags

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder ist das Regelwerk, das die Arbeitsbedingungen von etwa einer Million Beschäftigten in Deutschland bestimmt. Anders als Beamte, die im Beamtenverhältnis stehen, sind TV-L-Beschäftigte Angestellte mit einem regulären Arbeitsvertrag. Sie finden sich hauptsächlich an Universitäten, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Landesbehörden und Schulen.

Das Besondere am TV-L ist sein transparentes Vergütungssystem: Jede Tätigkeit wird einer bestimmten Entgeltgruppe zugeordnet, die die Komplexität und Verantwortung der Arbeit widerspiegelt. Innerhalb dieser Gruppe steigen Sie automatisch durch Erfahrungsstufen auf – je länger Sie dabei sind, desto mehr verdienen Sie. Dieses System macht Gehaltsentwicklung planbar und nachvollziehbar.

Übersicht der Entgeltgruppen 2026

Gruppe Tätigkeitsbereich Beispielberufe Stufe 1 (Brutto)
E 1 – E 4 Einfache Tätigkeiten Hausmeister, Reinigungskraft 2.434 € – 2.849 €
E 5 – E 8 Fachlich ausgerichtete Tätigkeiten Verwaltungsfachangestellte, Techniker 2.974 € – 3.320 €
E 9 – E 12 Gehobene Tätigkeiten Sachbearbeiter, Ingenieure 3.520 € – 4.194 €
E 13 – E 15 Hochqualifizierte Tätigkeiten Wissenschaftler, Professoren 4.630 € – 5.504 €

Die angegebenen Bruttobeträge gelten ab Februar 2025 und werden regelmäßig durch Tarifverhandlungen angepasst.

So funktioniert die Jahressonderzahlung

Die Jahressonderzahlung ist eines der beliebtesten Extras im öffentlichen Dienst – aber wie genau berechnet sie sich? Anders als in der Privatwirtschaft, wo oft ein volles 13. Monatsgehalt gezahlt wird, ist die Berechnung im TV-L differenzierter und hängt von Ihrer Entgeltgruppe ab.

Grundlage der Berechnung ist Ihr durchschnittliches monatliches Entgelt aus den Monaten Juli, August und September. Wichtig dabei: Es zählen nur das Tabellenentgelt und bestimmte dauerhaft gezahlte Zulagen. Variable Bestandteile wie Überstundenvergütung oder einmalige Prämien bleiben außen vor. In den Entgeltgruppen 1 bis 4 liegt der Prozentsatz bei etwa 87%, in den Gruppen 5 bis 8 bei rund 88%, in den Gruppen 9a bis 11 bei etwa 74%, in den Gruppen 12 bis 13 bei circa 46% und in den höchsten Gruppen 14 bis 15 nur noch bei etwa 33%.

Die Auszahlung erfolgt im November zusammen mit dem regulären Gehalt. Falls Sie nicht das gesamte Jahr beschäftigt waren, wird die Sonderzahlung anteilig gekürzt – für jeden vollen Monat der Beschäftigung erhalten Sie ein Zwölftel. Bei Teilzeitbeschäftigung wird die Sonderzahlung entsprechend Ihrem Beschäftigungsumfang berechnet.

Häufig gestellte Fragen zum TV-L

Was unterscheidet den TV-L vom TVöD?
Beide Tarifverträge sind sehr ähnlich aufgebaut, unterscheiden sich aber in wichtigen Details. Der TVöD gilt für Beschäftigte beim Bund und bei Kommunen, während der TV-L für Landesbeschäftigte zuständig ist. Die Entgelttabellen weichen geringfügig voneinander ab, auch bei Arbeitszeit und Sonderzahlungen gibt es Unterschiede. Ein Wechsel zwischen den Tarifsystemen ist bei einem Arbeitgeberwechsel möglich, wobei die Stufenlaufzeit unter bestimmten Bedingungen angerechnet werden kann.
Wie schnell erfolgt der Stufenaufstieg?
Der Aufstieg durch die Stufen folgt einem festgelegten Zeitplan. Von Stufe 1 zu Stufe 2 vergehen 12 Monate, von Stufe 2 zu 3 sind es 24 Monate, von Stufe 3 zu 4 bereits 36 Monate, und sowohl von Stufe 4 zu 5 als auch von Stufe 5 zu 6 jeweils 48 Monate. Diese Zeiten können verkürzt werden, wenn einschlägige Berufserfahrung vorliegt, die bei Einstellung anerkannt wird. Der Stufenaufstieg erfolgt automatisch – Sie müssen nichts beantragen.
Kann ich bei Einstellung in eine höhere Stufe eingestuft werden?
Ja, das ist durchaus üblich und sollte unbedingt bei den Vertragsverhandlungen thematisiert werden! Wenn Sie bereits einschlägige Berufserfahrung mitbringen – sei es aus der Privatwirtschaft oder von einem anderen öffentlichen Arbeitgeber – kann diese angerechnet werden. Typischerweise ist eine Einstufung bis Stufe 3 problemlos möglich, in Ausnahmefällen sogar höher. Dies liegt im Ermessen des Arbeitgebers und ist Verhandlungssache. Es lohnt sich also, hier hartnäckig zu bleiben!
Wie wird das Gehalt bei Teilzeit berechnet?
Bei Teilzeitbeschäftigung erhalten Sie einen proportionalen Anteil des Vollzeitgehalts Ihrer Entgeltgruppe und Stufe. Arbeiten Sie beispielsweise 20 Stunden pro Woche bei einer Vollzeit von 40 Stunden, entspricht das 50% und Sie erhalten die Hälfte des Tabellenentgelts. Alle weiteren Leistungen – Jahressonderzahlung, Zulagen, aber auch Sozialversicherungsbeiträge – werden entsprechend anteilig berechnet. Der Stufenaufstieg erfolgt bei Teilzeit genauso schnell wie bei Vollzeit, Sie haben also keine Nachteile bei der Gehaltsentwicklung.
Welche Zulagen gibt es zusätzlich zum Grundgehalt?
Neben dem Tabellenentgelt können je nach Tätigkeit verschiedene Zulagen gezahlt werden. Schichtzulagen gibt es für wechselnde Arbeitszeiten, Nachtzuschläge für Arbeit zwischen 20 und 6 Uhr (20% Aufschlag), Sonntagszuschläge (25%) und Feiertagszuschläge (35%). Erschwerniszulagen werden bei besonders belastenden Tätigkeiten gewährt, Funktionszulagen bei Übernahme zusätzlicher Verantwortung. Einige Zulagen sind steuerfrei, andere unterliegen der normalen Besteuerung. Die genauen Voraussetzungen sind im Tarifvertrag geregelt.
Wie hoch ist die reguläre wöchentliche Arbeitszeit?
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit im TV-L beträgt grundsätzlich 40 Stunden bei Vollzeitbeschäftigung. Allerdings haben einzelne Bundesländer durch Protokollerklärungen abweichende Regelungen getroffen. In Berlin beispielsweise liegt die Wochenarbeitszeit bei 39,5 Stunden, in Bayern bei 40 Stunden, in Nordrhein-Westfalen ebenfalls bei 39,5 Stunden. Diese Unterschiede sollten Sie bei einem Wechsel des Bundeslandes unbedingt berücksichtigen, da sie bei gleichem Gehalt die tatsächliche Stundenvergütung beeinflussen.
Was geschieht während der Elternzeit mit meiner Einstufung?
Während der Elternzeit ruht Ihr Arbeitsverhältnis, aber Ihre Stufenlaufzeit läuft weiter – allerdings nur zur Hälfte! Das bedeutet konkret: Wenn Sie zwei Jahre in Elternzeit sind, wird Ihnen ein Jahr für den nächsten Stufenaufstieg angerechnet. Dies ist eine wichtige Regelung, die sicherstellt, dass Ihnen durch die Elternzeit kein allzu großer Nachteil entsteht. Nach Ihrer Rückkehr aus der Elternzeit steigen Sie in derselben Entgeltgruppe und Stufe wieder ein – möglicherweise sind Sie durch die Zeitanrechnung sogar schon in die nächste Stufe aufgestiegen.
Gibt es Gehaltsunterschiede zwischen den Bundesländern?
Die Grundentgelttabelle des TV-L gilt bundesweit einheitlich – ein E 13 Stufe 4 verdient in Bayern dasselbe Grundgehalt wie in Niedersachsen. Allerdings können sich durch landesspezifische Protokollerklärungen Unterschiede ergeben. Einige Länder zahlen zusätzliche Leistungen, andere haben unterschiedliche Arbeitszeitregelungen oder gewähren spezielle Zulagen. Auch bei der Jahressonderzahlung kann es minimale Abweichungen geben. Wenn Sie einen Wechsel zwischen Bundesländern planen, lohnt sich daher ein genauer Blick in die Details des jeweiligen Landestarifvertrags.
Wie werden Überstunden vergütet?
Überstunden werden im TV-L entweder durch Freizeitausgleich oder durch Bezahlung abgegolten. Der Arbeitgeber kann grundsätzlich entscheiden, welche Form der Abgeltung erfolgt. Bei Bezahlung wird der normale Stundenlohn zuzüglich eventueller Zuschläge gezahlt. Wichtig: Nicht in allen Entgeltgruppen werden Überstunden zwingend vergütet – in höheren Gruppen wird oft erwartet, dass Mehrarbeit mit dem Gehalt abgegolten ist. Die genauen Regelungen finden sich im Tarifvertrag und können durch Dienst- oder Betriebsvereinbarungen konkretisiert werden.

Steuerliche Optimierungsmöglichkeiten

Bei der Berechnung Ihres Nettogehalts spielt die Steuerklasse eine zentrale Rolle – und hier können Sie als Ehepaar tatsächlich optimieren! Die Kombination der Steuerklassen III und V ist besonders interessant, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere. Der Besserverdiener wählt Klasse III und zahlt weniger Lohnsteuer, während der Geringverdiener in Klasse V entsprechend mehr zahlt. Unterm Strich bleibt so monatlich mehr Netto übrig.

Eine neuere Alternative ist die Steuerklasse IV mit Faktor. Hier wird das voraussichtliche Jahreseinkommen beider Partner berücksichtigt und die Lohnsteuer gerechter verteilt. Das vermeidet hohe Nachzahlungen bei der Steuererklärung und sorgt für gleichmäßigere Monatsgehälter. Welche Variante für Sie optimal ist, hängt von Ihren individuellen Einkommensverhältnissen ab – ein Steuerrechner oder Steuerberater kann hier wertvolle Unterstützung bieten.

Auch die Anzahl Ihrer Kinder wirkt sich auf Ihre Abgaben aus, allerdings nicht direkt auf die Lohnsteuer, sondern auf die Pflegeversicherung. Kinderlose zahlen einen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten. Ab dem zweiten Kind reduziert sich der Beitragssatz um 0,25 Prozentpunkte pro Kind, maximal jedoch um 1,0 Prozentpunkte. Das mag nach wenig klingen, summiert sich aber über das Jahr auf einen spürbaren Betrag.

Stufenaufstieg im Detail

Übergang Wartezeit Kumulative Zeit Durchschnittlicher Sprung
Einstellung → Stufe 1 Sofort 0 Jahre Einstieg
Stufe 1 → Stufe 2 1 Jahr 1 Jahr 6-8%
Stufe 2 → Stufe 3 2 Jahre 3 Jahre 4-6%
Stufe 3 → Stufe 4 3 Jahre 6 Jahre 8-12%
Stufe 4 → Stufe 5 4 Jahre 10 Jahre 6-10%
Stufe 5 → Stufe 6 4 Jahre 14 Jahre 2-4%

Die prozentualen Sprünge variieren je nach Entgeltgruppe. In höheren Gruppen sind die absoluten Euro-Beträge größer, die Prozentsätze oft ähnlich.

Typische Rechenfehler und wie Sie sie vermeiden

Bei der Gehaltsberechnung im öffentlichen Dienst schleichen sich immer wieder dieselben Fehler ein. Der häufigste: Die Verwechslung von Brutto und Netto! Die Entgelttabellen zeigen ausschließlich Bruttobeträge. Nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungen bleiben je nach Steuerklasse oft nur 60-70% davon übrig. Planen Sie Ihre Finanzen also nie mit dem Bruttobetrag!

Ein weiterer klassischer Fehler betrifft die Jahressonderzahlung. Viele rechnen einfach ihr Monatsgehalt mal 13 – das ist aber falsch! Die Sonderzahlung variiert je nach Entgeltgruppe zwischen 33% und 88% eines Monatsgehalts. In höheren Entgeltgruppen erhalten Sie deutlich weniger als ein volles Monatsgehalt. Nutzen Sie für eine realistische Jahresplanung daher immer die korrekten Prozentsätze.

Bei Teilzeit passiert oft folgender Fehler: Sie rechnen zwar das Gehalt korrekt auf 50% herunter, vergessen aber, dass auch die Sozialversicherungsbeiträge entsprechend sinken. Gleichzeitig kann die Steuerprogression bei Teilzeit vorteilhafter ausfallen. Das Netto-zu-Brutto-Verhältnis ist bei Teilzeit oft besser als bei Vollzeit – ein Aspekt, der bei der Entscheidung für oder gegen Teilzeit bedacht werden sollte.

Besonders kritisch: Die Annahme, bei Einstellung automatisch in Stufe 1 zu starten. Bei E 1 erfolgt die Einstellung tatsächlich in Stufe 2! Außerdem wird häufig übersehen, dass Berufserfahrung angerechnet werden kann. Viele Berufseinsteiger verschenken hier bares Geld, weil sie nicht wissen, dass sie eine höhere Einstufung verhandeln können. Informieren Sie sich vor Vertragsunterzeichnung genau über Ihre Möglichkeiten!

Vergleich: TV-L vs. Privatwirtschaft

Lohnt sich der öffentliche Dienst finanziell? Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, denn es kommt stark auf Ihre Qualifikation, Berufserfahrung und den Vergleichsbereich in der Privatwirtschaft an. In Einstiegspositionen mit mittlerer Qualifikation liegt der öffentliche Dienst oft im Mittelfeld – weder besonders hoch noch besonders niedrig bezahlt.

Der große Vorteil des TV-L liegt in der Planbarkeit und Sicherheit. Ihr Gehalt steigt automatisch durch Stufenaufstiege, unabhängig von wirtschaftlichen Schwankungen. In der Privatwirtschaft sind Gehaltssteigerungen zwar oft schneller möglich, aber auch unsicherer und verhandlungsabhängig. Die Jahressonderzahlung im öffentlichen Dienst ist fest geregelt, während Bonuszahlungen in Unternehmen variabel sind und auch komplett ausfallen können.

Besonders in hochqualifizierten Bereichen wie IT oder Ingenieurwesen kann die Privatwirtschaft deutlich höhere Gehälter bieten. Ein Senior Software Engineer verdient in der Wirtschaft oft das Doppelte eines vergleichbar qualifizierten E 13. Dafür punktet der öffentliche Dienst mit besserer Work-Life-Balance, geregelten Arbeitszeiten, umfassendem Kündigungsschutz und einer sicheren Altersversorgung. Die Entscheidung ist also immer eine Abwägung zwischen Gehaltshöhe und Sicherheit.

Literaturverzeichnis

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)
Tarifgemeinschaft deutscher Länder, gültig ab 1. Februar 2025, in der Fassung der Tarifrunde 2023/2024, veröffentlicht durch die TdL Berlin

Entgelttabellen TV-L 2025/2026
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI), Anlage B zum TV-L: Entgeltordnung, Stand Februar 2025, öffentlich einsehbar über das Bundesverwaltungsamt

Einkommensteuergesetz (EStG) in der Fassung vom 8. Oktober 2009
Bundesministerium der Finanzen, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Dezember 2024, BGBl. I S. 2024, betreffend Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer

Sozialgesetzbuch (SGB) IV, V, VI und XI
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, aktuelle Fassung 2026, enthaltend die Regelungen zu Sozialversicherungsbeiträgen: Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung

Lohnsteuer-Richtlinien 2026
Bundesministerium der Finanzen, Richtlinien zur Durchführung des Lohnsteuerabzugs, herausgegeben vom BMF im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder

Jahressonderzahlung im öffentlichen Dienst – Berechnungsgrundlagen
Haufe Verlag, Fachinformation für den öffentlichen Dienst, Paragraph 20 TV-L, Stand 2025, mit detaillierten Berechnungsbeispielen für verschiedene Entgeltgruppen

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