Unterhalt für Kinder berechnen: Zahlbetrag ermitteln

Düsseldorfer Tabelle 2026

Kindesunterhalt berechnen

Schätzen Sie Tabellenbedarf und Zahlbetrag für ein Kind anhand des bereinigten monatlichen Nettoeinkommens, der Altersstufe und des Kindergelds. Die Rechnung bildet die Düsseldorfer Tabelle mit Stand 1. Januar 2026 ab und trennt Bedarf, Kindergeldanrechnung und Selbstbehalt sichtbar.

Unterhaltsszenario

Die Tabelle ist auf zwei Unterhaltsberechtigte zugeschnitten. Eine Hoch- oder Herabstufung hängt vom Einzelfall ab; deshalb erfolgt sie hier nur durch Ihre ausdrücklich gewählte Korrektur.

Monatlicher Rechenbeleg

Geschätzter Zahlbetrag für dieses Kind512,50 €Gruppe 4 · 2.901 bis 3.300 € · 115 %
Tabellenbedarf642,00 €
Kindergeldanrechnung− 129,50 €
Mindestselbstbehalt1.450,00 €
Einkommen nach eingetragenen Zahlbeträgen2.487,50 €
Abstand zum Mindestselbstbehalt1.037,50 €
Tabellenstand01.01.2026

Im vereinfachten Szenario bleibt der Mindestselbstbehalt rechnerisch gewahrt.

Was die Düsseldorfer Tabelle leistet

Die Düsseldorfer Tabelle ist eine bundesweit verwendete Leitlinie zur Bemessung von Kindesunterhalt. Sie wird vom Oberlandesgericht Düsseldorf in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstags veröffentlicht. Sie ist kein Gesetz und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls, strukturiert aber Einkommen, Alter und Bedarfsbeträge.

Die Tabelle 2026 enthält 15 Einkommensgruppen bis 11.200 Euro bereinigtes Monatsnetto und vier Altersstufen. Für Einkommen darüber wird der Bedarf nicht einfach unbegrenzt linear fortgeschrieben, sondern anhand der Umstände bestimmt. Der Rechner stoppt deshalb oberhalb von 11.200 Euro und verlangt individuelle Berechnung.

Aus dem Tabellenbetrag wird durch Kindergeldanrechnung ein Zahlbetrag. Zusätzlicher Mehrbedarf, Sonderbedarf, eigenes Einkommen, Betreuung und Leistungsfähigkeit können das Ergebnis verändern.

Bereinigtes Nettoeinkommen ist nicht der Auszahlungsbetrag

Für die Einkommensgruppe wird das unterhaltsrechtlich bereinigte Nettoeinkommen benötigt. Ausgangspunkt können Lohn, selbstständige Einkünfte, Kapitalerträge, Vermietung, geldwerte Vorteile, Steuererstattungen oder andere Einnahmen sein. Welche Abzüge anerkannt werden, hängt von den Leitlinien und Umständen ab. Berufsbedingte Aufwendungen, bestimmte Vorsorge, Schulden und Steuern werden nicht pauschal in jedem Fall gleich behandelt.

Ein einzelner Monatslohn kann bei Bonus, Schichtzulage oder schwankender Arbeit untypisch sein. Bei Beschäftigten wird häufig ein längerer Zeitraum betrachtet; bei Selbstständigen können mehrere Jahre und steuerliche Unterlagen erforderlich sein. Fiktives Einkommen kann relevant werden, wenn eine Erwerbsobliegenheit verletzt ist.

Der Rechner bereinigt nichts automatisch. Geben Sie erst nach einer nachvollziehbaren Einkommensermittlung ein Ergebnis ein. Wer lediglich das Netto vom letzten Kontoauszug einträgt, erhält eine mathematisch korrekte, rechtlich aber möglicherweise falsche Gruppe.

Altersstufen und Tabellenbedarf 2026

Gruppe / Einkommen0–56–1112–17ab 18
1 · bis 2.100 €486 €558 €653 €698 €
2 · 2.101–2.500 €511 €586 €686 €733 €
3 · 2.501–2.900 €535 €614 €719 €768 €
4 · 2.901–3.300 €559 €642 €751 €803 €
5 · 3.301–3.700 €584 €670 €784 €838 €
6 · 3.701–4.100 €623 €715 €836 €894 €
7 · 4.101–4.500 €661 €759 €889 €950 €
8 · 4.501–4.900 €700 €804 €941 €1.006 €

Die Tabelle setzt sich bis Gruppe 15 fort; der Rechner enthält alle Werte. Der Wechsel in eine höhere Altersstufe erfolgt grundsätzlich mit Beginn des Monats, in dem das Kind das betreffende Lebensjahr vollendet. Ein bestehender dynamischer Titel kann die Anpassung bereits abbilden.

Kindergeld vom Bedarf zum Zahlbetrag

Bei minderjährigen Kindern, die von einem Elternteil betreut werden, wird das Kindergeld grundsätzlich zur Hälfte auf den Barbedarf angerechnet. Bei volljährigen Kindern wird es regelmäßig vollständig bedarfsmindernd berücksichtigt. Bei 642 Euro Tabellenbedarf und 259 Euro Kindergeld zieht das Modul für ein minderjähriges Kind 129,50 Euro ab. Der geschätzte Zahlbetrag lautet dann 512,50 Euro.

Minderjährig: Zahlbetrag = Tabellenbedarf − ½ Kindergeld. Volljährig: Bedarf nach Tabelle − volles Kindergeld.

Die tatsächliche Anrechnung kann durch besondere Leistungskonstellationen beeinflusst werden. Das Kindergeldfeld ist editierbar, damit die Rechnung sichtbar und später anpassbar bleibt. Verwenden Sie den für den betreffenden Monat geltenden Betrag, nicht blind einen früheren Tabellenwert.

Warum die Tabelle von zwei Berechtigten ausgeht

Die Düsseldorfer Tabelle ist auf den Fall zugeschnitten, dass die unterhaltspflichtige Person zwei Unterhaltsberechtigten Unterhalt schuldet. Gibt es mehr oder weniger Berechtigte, kann eine Einstufung in eine niedrigere oder höhere Einkommensgruppe angemessen sein. Dabei wird nicht nur die Anzahl gezählt; Rang, Bedarf und konkrete Belastung spielen mit.

Das Modul nimmt keine automatische Korrektur vor. Mit dem Feld „Tabellenstufen-Korrektur“ können Sie bewusst ein Szenario rechnen. Eine Stufe höher bedeutet einen höheren Tabellenbedarf, eine Stufe niedriger einen geringeren. Die Auswahl ist keine rechtliche Empfehlung. Sie soll sichtbar machen, wie sensibel der Zahlbetrag auf eine Gruppenkorrektur reagiert.

Weitere vorrangige Zahlbeträge werden nur von der Restbetragsanzeige abgezogen. Sie verschieben nicht selbstständig die Gruppe und lösen keine Mangelfallverteilung aus.

Selbstbehalt und Bedarfskontrollbetrag

Gegenüber minderjährigen und privilegierten volljährigen Kindern weist die Tabelle 2026 einen notwendigen Selbstbehalt von 1.450 Euro für Erwerbstätige und 1.200 Euro für Nicht-Erwerbstätige aus. Darin ist ein bestimmter Wohnkostenanteil enthalten. Höhere angemessene Wohnkosten können eine Anpassung rechtfertigen, wenn sie nicht vermeidbar sind.

Der Bedarfskontrollbetrag ist vom notwendigen Selbstbehalt zu unterscheiden. Er soll eine ausgewogene Verteilung zwischen unterhaltspflichtiger und unterhaltsberechtigter Person sichern und steigt in höheren Gruppen. Wird er unterschritten, kann eine niedrigere Gruppe geprüft werden. Das Modul zeigt nur den gewählten Mindestselbstbehalt, nicht alle Bedarfskontrollbeträge.

Bleibt nach Zahlbetrag und weiteren Einträgen weniger als der Selbstbehalt, wird eine Warnung angezeigt. Der Rechner kürzt den Unterhalt nicht automatisch, weil im Mangelfall mehrere Berechtigte nach Rang und Einsatzbetrag verteilt werden müssen.

Volljährige Kinder benötigen eine andere Prüfung

Ab Volljährigkeit sind grundsätzlich beide Elternteile entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit barunterhaltspflichtig. Das Einkommen beider Eltern wird für die Bedarfsermittlung zusammengerechnet und der ungedeckte Bedarf anschließend gequotelt. Das volljährige Kind muss eigenes Einkommen, Ausbildungsvergütung, BAföG oder andere Mittel grundsätzlich einsetzen, soweit die Regeln das vorsehen.

Privilegiert volljährige Kinder sind unverheiratet, unter 21 Jahre alt, leben im Haushalt eines Elternteils und besuchen eine allgemeine Schulausbildung. Sie stehen minderjährigen Kindern im Rang nahe. Für andere volljährige Kinder nennt die Tabelle einen angemessenen Selbstbehalt von regelmäßig 1.750 Euro. Studierende mit eigenem Haushalt haben 2026 einen Regelbedarf von 990 Euro einschließlich eines Wohnkostenanteils.

Die Altersoption „ab 18“ zeigt nur den Tabellenbedarf und zieht volles Kindergeld ab. Sie berechnet weder Elternquote noch eigenes Einkommen. Nutzen Sie sie daher lediglich als ersten Baustein.

Mehrbedarf, Sonderbedarf und Krankenversicherung

Regelmäßige, kalkulierbare Ausgaben, die im Tabellenunterhalt nicht enthalten sind, können Mehrbedarf sein. Beispiele können angemessene Betreuungskosten, bestimmte Schul- oder Krankheitskosten sein. Sonderbedarf betrifft einen unregelmäßigen außergewöhnlich hohen Bedarf, der nicht mit Wahrscheinlichkeit vorhersehbar war. Ob eine Ausgabe dazugehört, ist keine reine Rechenfrage.

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung eines Kindes sind nach den Anmerkungen der Tabelle nicht in den Bedarfssätzen enthalten, wenn keine Familienversicherung besteht. Auch Studiengebühren können gesondert zu berücksichtigen sein. Beide Eltern können nach Quoten beteiligt werden.

Das Modul besitzt dafür kein Pauschalfeld, weil ein pauschaler Zuschlag den Rechtscharakter verschleiern würde. Listen Sie die Position, Fälligkeit, Notwendigkeit, Erstattungen und Verteilung getrennt auf.

Wechselmodell und umfangreicher Umgang

Beim klassischen Residenzmodell erfüllt ein Elternteil seine Pflicht überwiegend durch Betreuung, der andere durch Barunterhalt. Bei einem paritätischen Wechselmodell tragen beide Eltern Betreuung und Barbedarf. Einkommen, Mehrkosten des doppelten Haushalts, Kindergeld und Verteilung sind dann gesondert zu berechnen. Ein einfacher Tabellenzahlbetrag für nur eine Person reicht nicht.

Auch ein deutlich erweiterter Umgang kann Kostenverschiebungen auslösen, ohne automatisch ein paritätisches Wechselmodell zu sein. Fahrtkosten, zusätzliche Zimmer, Kleidung und Verpflegung müssen in den konkreten Rahmen eingeordnet werden. Eigenmächtige Kürzungen eines titulierten Zahlbetrags können Rückstände erzeugen.

Dieser Rechner setzt ein einfaches Barunterhaltsszenario voraus. Wählen Sie ihn nicht als alleinige Grundlage für Wechselmodell, mehrere Haushalte oder strittige Betreuungsanteile.

Titel, Auskunft und Anpassung

Kindesunterhalt kann durch Jugendamtsurkunde, notarielle Urkunde, gerichtlichen Beschluss oder Vereinbarung tituliert sein. Ein dynamischer Titel nennt häufig einen Prozentsatz des Mindestunterhalts abzüglich anzurechnenden Kindergelds. Ändern sich Mindestunterhalt oder Altersstufe, kann der Zahlbetrag folgen, ohne dass der Titel neu formuliert wird. Ein statischer Titel funktioniert anders.

Ein Unterhaltstitel darf nicht allein wegen einer neuen Onlineberechnung ignoriert werden. Wer eine Herabsetzung verlangt, muss rechtzeitig die rechtlich vorgesehenen Schritte prüfen. Rückstände, Verzugsfolgen und Vollstreckung können sonst bestehen bleiben. Umgekehrt können Auskunftsansprüche nötig sein, damit Einkommen und Gruppe geprüft werden.

Das Jugendamt kann für Minderjährige auf Antrag eine Beistandschaft zur Feststellung und Geltendmachung des Unterhalts übernehmen. Bei komplexen oder streitigen Fällen ist familienrechtliche Beratung sinnvoll.

Beispielrechnung mit 3.000 Euro

Das Beispiel verwendet 3.000 Euro bereinigtes Nettoeinkommen und ein Kind im Alter von sechs bis elf Jahren. Ohne manuelle Korrektur liegt das Einkommen in Gruppe 4 von 2.901 bis 3.300 Euro. Der Tabellenbedarf dieser Altersstufe beträgt 642 Euro. Bei 259 Euro Kindergeld werden für das minderjährige Kind 129,50 Euro angerechnet. Der rechnerische Zahlbetrag beträgt 512,50 Euro.

Nach dieser Zahlung bleiben 2.487,50 Euro. Für eine erwerbstätige Person zeigt das Modul einen Abstand von 1.037,50 Euro zum notwendigen Selbstbehalt von 1.450 Euro. Das ist noch keine vollständige Leistungsfähigkeitsprüfung. Wohnkosten, weitere Berechtigte, Schulden, Einkommensermittlung und Bedarfskontrollbetrag fehlen.

Ändern Sie die Altersstufe auf 12 bis 17 Jahre, steigt der Tabellenbedarf derselben Gruppe auf 751 Euro. Die Eingabe macht sichtbar, dass Geburtstag und Tabellenjahr den Zahlbetrag verändern können.

Ergebnis verantwortungsvoll verwenden

Speichern Sie neben dem Ergebnis den Tabellenstand, die Altersstufe, den verwendeten Kindergeldbetrag, die Einkommensberechnung und jede manuelle Stufenverschiebung. Nur so bleibt nachvollziehbar, warum ein Betrag entstanden ist. Für ein Gespräch kann eine Szenariotabelle mit niedriger, mittlerer und hoher plausibler Einkommensgruppe hilfreicher sein als ein einzelner scheinbar endgültiger Wert.

Prüfen Sie bei einem Jahreswechsel, ob eine neue Düsseldorfer Tabelle, ein anderer Mindestunterhalt oder geändertes Kindergeld gilt. Dieser Rechner trägt ausdrücklich den Stand 1. Januar 2026. Er aktualisiert sich nicht automatisch aus einer Behördendatenbank.

Rechtshinweis: Das Ergebnis ist eine unverbindliche Orientierung. Es berücksichtigt keine vollständige Einkommensermittlung, Rangfolge, Mangelfallquote, Elternhaftung bei Volljährigen, Wechselmodell, Mehrbedarf, Sonderbedarf oder bestehenden Titel. Rechtsverbindliche Beträge erfordern Prüfung des Einzelfalls.

Häufige Fragen zum Kindesunterhalt

Wird das ganze Kindergeld abgezogen?

Bei einem minderjährigen, von einem Elternteil betreuten Kind grundsätzlich die Hälfte; bei Volljährigen regelmäßig der volle Betrag.

Ist das Netto auf meiner Abrechnung maßgeblich?

Nicht zwingend. Benötigt wird unterhaltsrechtlich bereinigtes Einkommen, das weitere Einnahmen und zulässige Abzüge berücksichtigen kann.

Was geschieht bei mehreren Kindern?

Bedarf und Rang jedes Kindes sowie Leistungsfähigkeit müssen gemeinsam geprüft werden; eine Gruppenverschiebung kann angemessen sein.

Berechnet das Modul einen Mangelfall?

Nein. Es warnt bei Unterschreitung des Selbstbehalts, verteilt eine begrenzte Masse aber nicht auf mehrere Berechtigte.

Gilt die Rechnung beim Wechselmodell?

Nicht als vollständige Berechnung. Im Wechselmodell sind Einkommen beider Eltern und zusätzliche Kosten gesondert zu verteilen.

Was bedeutet Tabellenstand 2026?

Alle eingebauten Bedarfssätze stammen aus der Düsseldorfer Tabelle mit Stand 1. Januar 2026; spätere Änderungen sind nicht automatisch enthalten.

References

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