Blitzer-Rechner: Bußgeld bei Tempoverstoß berechnen

Pkw · deutscher Regelsatz 2026

Blitzer Rechner: Toleranz, Überschreitung, Bußgeld und Punkte

Der Rechner zieht für eine übliche amtliche Geschwindigkeitsmessung bis 100 km/h 3 km/h und darüber 3 Prozent vom Messwert ab. Anschließend ordnet er die verbleibende Pkw-Überschreitung dem Bußgeldkatalog innerorts oder außerorts zu. Das Ergebnis ist eine Orientierung für einen Standardfall ohne Gefährdung, Unfall oder besondere Fahrzeugart.

Messung einordnen

Regelfolge nach Toleranz

260,00 € Regelsatz

31 km/h zu schnell innerorts

Toleranzabzug3,00 km/h
Anrechenbare Geschwindigkeit81 km/h
Punkte2 Punkte
Regelfahrverbot1 Monat
Angenommene Kosten28,50 €
Orientierungs-Gesamtbetrag288,50 €

So rechnet das Beispiel

Der Messwert beträgt 84 km/h. Weil er nicht über 100 km/h liegt, werden 3 km/h Toleranz abgezogen. Die anrechenbare Geschwindigkeit ist 81 km/h. Gegenüber dem Tempolimit 50 bleiben 31 km/h Überschreitung. Für einen normalen Pkw innerhalb einer geschlossenen Ortschaft nennt Tabelle 1 Buchstabe c des Bußgeldkatalogs in der Stufe 31 bis 40 km/h einen Regelsatz von 260 Euro, zwei Punkte und ein Regelfahrverbot von einem Monat.

Bei einem Bußgeldbescheid können Gebühren und Auslagen hinzukommen. Das Beispiel addiert frei einstellbare 28,50 Euro und zeigt 288,50 Euro als Orientierungs-Gesamtbetrag. Die Behörde kann andere Kosten festsetzen. Bei Verwarnungsgeldern bis 55 Euro wird dieser Zuschlag im Rechner nicht addiert, weil ein angenommenes formelles Bußgeldverfahren nicht automatisch zugrunde gelegt werden soll.

Der sichtbare Wert ist kein Bescheid. Messverfahren, Fahrzeug, Vorwurf, Vorsatz, Voreintragungen, Gefährdung und konkrete Verfahrenslage können das Ergebnis ändern.

Toleranzabzug verstehen

Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt beschreibt bei der amtlichen Geschwindigkeitsüberwachung eine Verkehrsfehlergrenze von 3 km/h beziehungsweise 3 Prozent, die vom geeichten Messwert abgezogen wird. Bis einschließlich 100 km/h verwendet diese Seite 3 km/h. Oberhalb von 100 km/h berechnet sie 3 Prozent des Messwerts.

Der Rechner rundet die verbleibende Geschwindigkeit für die Stufenzuordnung auf volle km/h ab. Bei 150 km/h wären 4,5 km/h Toleranz anzusetzen; die rechnerischen 145,5 km/h werden für die Überschreitung mit 145 km/h weitergeführt. Der konkrete Messdatensatz und behördliche Bescheid sind maßgeblich.

Der Toleranzabzug ist kein erlaubter Geschwindigkeitsbonus. Die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit gilt ohne Aufschlag. Toleranzen berücksichtigen Messunsicherheit im Verfahren und dürfen nicht als Zielwert für die Fahrweise genutzt werden.

Pkw-Regelsätze innerorts

ÜberschreitungRegelsatzPunkteFahrverbot
bis 10 km/h30 €0
11–15 km/h50 €0
16–20 km/h70 €0
21–25 km/h115 €1
26–30 km/h180 €1
31–40 km/h260 €21 Monat
41–50 km/h400 €21 Monat
51–60 km/h560 €22 Monate
61–70 km/h700 €23 Monate
über 70 km/h800 €23 Monate

Die Punktezuordnung folgt dem Fahreignungs-Bewertungssystem für den Standardvorwurf. Die Tabelle zeigt keine Probezeitmaßnahmen. Schon eine Überschreitung ab 21 km/h kann für Fahranfänger als schwerwiegender A-Verstoß zusätzliche Folgen wie Verlängerung der Probezeit und Aufbauseminar auslösen.

Pkw-Regelsätze außerorts

ÜberschreitungRegelsatzPunkteFahrverbot
bis 10 km/h20 €0
11–15 km/h40 €0
16–20 km/h60 €0
21–25 km/h100 €1
26–30 km/h150 €1
31–40 km/h200 €1
41–50 km/h320 €21 Monat
51–60 km/h480 €21 Monat
61–70 km/h600 €22 Monate
über 70 km/h700 €23 Monate

„Außerorts“ bedeutet nicht automatisch Autobahn. Landstraßen und Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften fallen grundsätzlich in diese Einordnung. Baustellen, variable Anzeigen oder besondere Limits ändern nicht die Tabellenlogik, wohl aber die zulässige Ausgangsgeschwindigkeit.

Für welche Fahrzeuge gilt die Rechnung?

Die hinterlegten Werte gehören zu „anderen als den in Buchstabe a oder b genannten Kraftfahrzeugen“ und werden typischerweise für normale Pkw verwendet. Für Kraftfahrzeuge mit bestimmten zulässigen Gesamtgewichten, Anhänger, kennzeichnungspflichtige Gefahrgutfahrzeuge oder Kraftomnibusse mit Fahrgästen gelten andere und teils höhere Regelsätze und Fahrverbote.

Ein Pkw mit Anhänger darf daher nicht einfach wie ein Pkw ohne Anhänger berechnet werden. Auch die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Gespanns kann niedriger sein als das allgemeine Straßenlimit. Nutzen Sie für solche Fälle die passende Fahrzeugtabelle des amtlichen Katalogs.

Die Seite behandelt ausschließlich eine Überschreitung einer festgesetzten Höchstgeschwindigkeit. Nicht angepasste Geschwindigkeit bei Wetter, Sicht oder Gefahrenstelle kann unabhängig von einem Zahlenlimit geahndet werden.

Wiederholungstäter und zusätzliche Fahrverbote

Wer innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft einer früheren Entscheidung erneut mindestens 26 km/h zu schnell fährt, kann als sogenannter Wiederholungstäter ein zusätzliches Fahrverbot erhalten. Diese Regel wird nicht automatisch aus einer einzelnen Eingabe berechnet, weil Datum, Rechtskraft und frühere Überschreitung bekannt sein müssten.

Ein bereits in der Tabelle vorgesehenes Fahrverbot und eine Wiederholungskonstellation müssen rechtlich eingeordnet werden. Voreintragungen können außerdem Einfluss auf die Ahndung haben. Geben Sie einen Führerschein nicht allein auf Basis eines Onlineergebnisses ab; warten Sie den Bescheid und die rechtlichen Fristen ab.

Bei bestimmten Ersttätern kann eine Viermonatsfrist für den Beginn eines Fahrverbots relevant sein. Ob sie gilt, steht im Bescheid und hängt von früheren Fahrverboten ab. Der Rechner nennt nur die Regeldauer.

Vorsatz, Gefährdung und Unfall

Der Bußgeldkatalog geht grundsätzlich von gewöhnlichen Tatumständen und Fahrlässigkeit aus, sofern nichts anderes bestimmt ist. Bei vorsätzlichem Handeln kann die Geldbuße erhöht werden. Eine besonders hohe oder bewusst fortgesetzte Überschreitung kann Anlass für eine Vorsatzprüfung geben, aber der Rechner kann innere Tatsachen nicht feststellen.

Gefährdung oder Sachbeschädigung kann eigene Tatbestände und höhere Folgen auslösen. Bei Rennen, grob verkehrswidrigem Verhalten oder einem Unfall können strafrechtliche Fragen entstehen. Dann ist eine einfache Tabellenabfrage unzureichend.

Rechtshinweis: Bei drohendem Fahrverbot, Unfall, Probezeit, gewerblicher Fahrerlaubnis oder Zweifeln an der Messung kann qualifizierte Rechtsberatung sinnvoll sein. Fristen im Anhörungsbogen oder Bescheid beachten.

Tacho, Messwert und Bescheid auseinanderhalten

Der Tachowert im Fahrzeug ist nicht der amtliche Messwert. Tachometer dürfen unter den technischen Vorgaben vorgehen; die Abweichung ist fahrzeug- und geschwindigkeitsabhängig. Geben Sie in den Rechner daher den im Schreiben genannten Messwert vor Toleranz ein, nicht eine Erinnerung an die Tachoanzeige.

Der Bescheid oder Anhörungsbogen nennt häufig gemessene Geschwindigkeit, Toleranzabzug und vorgeworfene Geschwindigkeit. Wenn bereits ein Wert „nach Toleranz“ angegeben ist, darf die Toleranz nicht ein zweites Mal abgezogen werden. In diesem Fall vergleichen Sie den vorgeworfenen Wert direkt mit dem Limit oder setzen Sie die Eingabe entsprechend nur zur Tabellenorientierung ein.

Prüfen Sie Datum, Ort, Fahrtrichtung, Kennzeichen und Fahrerzuordnung. Eine rechnerisch passende Bußgeldstufe beweist nicht, dass alle tatsächlichen oder formellen Voraussetzungen der Messung erfüllt sind.

Gebühren, Auslagen und Gesamtbetrag

Bei einem Bußgeldbescheid wird regelmäßig eine Gebühr erhoben, die mindestens 25 Euro beträgt, zuzüglich Auslagen, häufig 3,50 Euro für die Zustellung. Deshalb ist 28,50 Euro ein verbreiteter Orientierungswert. Der konkrete Betrag kann abweichen, etwa durch weitere Zustellungen oder Verfahrensschritte.

Verwarnungsgelder werden bei fristgerechter Annahme regelmäßig ohne formelles Bußgeldverfahren erledigt. Wird eine Verwarnung nicht angenommen oder nicht rechtzeitig gezahlt, kann ein Bußgeldbescheid mit Kosten folgen. Der Rechner addiert die eingestellten Verfahrenskosten nur bei einem Regelsatz ab 60 Euro.

Rechtsanwalts-, Gerichtskosten, Verdienstausfall und Kosten wegen eines Fahrverbots sind nicht enthalten. Der wirtschaftliche Gesamteffekt kann daher weit über dem angezeigten Zahlbetrag liegen.

Ergebnis mit dem Schreiben abgleichen

  1. Übernehmen Sie das konkrete Tempolimit am Messort.
  2. Prüfen Sie, ob der genannte Messwert vor oder nach Toleranz steht.
  3. Ordnen Sie innerorts oder außerorts und die Fahrzeugart korrekt zu.
  4. Vergleichen Sie verbleibende Überschreitung mit der amtlichen Tabelle.
  5. Prüfen Sie Punkte, Fahrverbot, Gebühren und mögliche Zusatzumstände getrennt.

Wenn der Bescheid einen anderen Wert nennt, ist nicht automatisch der Bescheid falsch. Er kann eine andere Fahrzeuggruppe, bereits abgezogene Toleranz, Vorsatz oder weitere Tatbestände berücksichtigen. Fordern Sie bei Bedarf Akteneinsicht über den dafür vorgesehenen Weg an.

Keine Überschreitung nach Toleranz

Liegt die anrechenbare Geschwindigkeit höchstens beim Limit, zeigt der Rechner null Euro, null Punkte und kein Regelfahrverbot. Das bedeutet nur, dass aus den eingegebenen Geschwindigkeiten keine positive Tabellenüberschreitung entsteht. Andere Verstöße, etwa unangepasste Geschwindigkeit, Abstand, Rotlicht oder Handybenutzung, werden nicht beurteilt.

Ein Messwert unter 3 km/h würde nach dem pauschalen Abzug rechnerisch negativ werden; die anrechenbare Geschwindigkeit wird deshalb auf null begrenzt. Solche Eingaben sind ein technischer Randfall und keine typische Verkehrsüberwachung. Prüfen Sie Zahl und Einheit, wenn ein offensichtlich unrealistisches Ergebnis erscheint.

Bei einer Messung genau 103 km/h werden 3 Prozent, also 3,09 km/h abgezogen und anschließend auf volle 99 km/h abgerundet. Bei erlaubten 100 entsteht im Modell keine Überschreitung. Ein anderer behördlicher Rundungs- oder Ausgabestand ist mit dem Schreiben abzugleichen.

Messverfahren und mobile Systeme

Stationäre Anlagen, Laser, Radar, Lichtschranken und Nachfahrmessungen arbeiten nach unterschiedlichen technischen Prinzipien. Der hier verwendete Standardtoleranzabzug bildet nicht jede Sondermessung ab. Bei einer Video-Nachfahrmessung können andere Sicherheitsabschläge oder Auswertungsverfahren relevant sein.

Die PTB-Bauartzulassung beziehungsweise Konformitätsbewertung, Eichung, Bedienung und Auswertung sind getrennte Fragen. Dass ein Gerät grundsätzlich zugelassen ist, beweist nicht automatisch die korrekte konkrete Messung; umgekehrt macht eine bloße Vermutung über den Standort das Ergebnis nicht ungültig.

Für eine sachliche Prüfung benötigt man Messfoto, Messdatei, Bediennachweise und Akteninhalt. Öffentliche Onlinekarten über Blitzer ersetzen keine Verfahrensunterlagen und sollten nicht zu riskanter Fahrweise verleiten.

Häufige Fragen zum Blitzer Rechner

Speichern Sie für die eigene Kontrolle Messwert, Toleranz, Limit, Ort und Fahrzeugart getrennt. Nur so lässt sich später erkennen, ob eine abweichende Stufe aus einem Zahlendreher oder einer anderen rechtlichen Einordnung stammt.

Wie viel Toleranz wird abgezogen?

Bei der üblichen amtlichen Überwachung 3 km/h bis 100 km/h Messwert und darüber 3 Prozent. Der konkrete Bescheid ist maßgeblich.

Ab wann gibt es einen Punkt?

Im normalen Pkw-Standardfall ab 21 km/h Überschreitung nach Toleranz.

Ab wann droht innerorts ein Fahrverbot?

Nach der Standardtabelle bei 31 bis 40 km/h bereits ein Monat; Wiederholung oder Sonderumstände können zusätzliche Folgen auslösen.

Sind die 28,50 Euro immer fällig?

Nein. Das ist ein einstellbarer Orientierungswert für Gebühr und Auslagen bei einem Bußgeldbescheid.

Gilt der Rechner für Lkw und Anhänger?

Nein. Diese Fahrzeuggruppen haben andere Tabellen und müssen separat geprüft werden.

Kann ich mit dem Ergebnis Einspruch einlegen?

Das Ergebnis allein ist keine Einspruchsbegründung. Beachten Sie Bescheid, Aktenlage und Frist und holen Sie bei Bedarf Rechtsrat ein.

References

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