Teilzeit Rechner: Gehalt, Netto-Schätzung und Stundenanteil
Berechnen Sie, wie sich eine Verringerung der Wochenstunden auf proportionale und feste Entgeltbestandteile auswirkt. Die Nettoanzeige ist eine frei einstellbare Abzugsschätzung und kein Ersatz für eine persönliche Lohnabrechnung.
Arbeitszeit und Entgelt aufteilen
Prüfen Sie im Vertrag, welche Zulagen zeitanteilig und welche unabhängig von den Stunden gezahlt werden. Das Modell behandelt nur die ausdrücklich feste Zulage unverändert.
Teilzeit-Snapshot
75,0 % der bisherigen WochenstundenWie der Teilzeit Rechner das Brutto modelliert
Der Stundenanteil ist gewünschte Wochenarbeitszeit geteilt durch bisherige Wochenarbeitszeit. Bei 30 statt 40 Stunden beträgt er 75 Prozent. Das Grundgehalt und die als proportional bezeichnete Zulage werden mit diesem Anteil multipliziert. Die feste Zulage bleibt unverändert. So entsteht im Beispiel 3.000 Euro Grundgehalt plus 150 Euro proportionale und 100 Euro feste Zulage, zusammen 3.250 Euro.
Grundgehalt × Stundenanteil + proportionale Zulage × Stundenanteil + feste Zulage
Die Netto-Schätzung multipliziert dieses Brutto mit 1 minus gewählter Abzugsquote.
Ein echtes Netto ist nicht linear. Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Krankenkassenzusatzbeitrag, Kirchensteuer, Pflegeversicherung, Beitragsbemessungsgrenzen, geldwerte Vorteile und weitere Einkünfte verändern den Abzug. Nutzen Sie die Quote nur für Szenarien und ersetzen Sie sie später durch eine konkrete Brutto-Netto-Berechnung.
Welche Entgeltbestandteile werden gekürzt?
Grundvergütung wird bei einer proportionalen Stundenreduzierung regelmäßig zeitanteilig angepasst. Bei Zulagen, Boni, Sachleistungen und Sonderzahlungen entscheidet jedoch ihre Funktion. Eine Schichtzulage kann nur für tatsächlich geleistete Schichten entstehen. Eine Funktionszulage kann unverändert bleiben, wenn die Verantwortung gleich bleibt. Ein Zielbonus kann von Zielvereinbarung und Leistungszeitraum abhängen.
Typisch proportional
Monatsgrundgehalt, arbeitszeitbezogene Pauschale und manche Sonderzahlungen.
Leistungsabhängig
Provision, Zielbonus, Zuschlag pro Stunde oder tatsächlich geleisteter Dienst.
Möglicherweise fest
Funktionszulage, Sachbezug oder Kostenersatz bei unverändertem Zweck.
Teilzeitbeschäftigte dürfen wegen der Teilzeit nicht ohne sachlichen Grund schlechter behandelt werden als vergleichbare Vollzeitkräfte. Teilbare geldwerte Leistungen sind grundsätzlich mindestens im Verhältnis der Arbeitszeit zu gewähren. Der genaue Anspruch folgt aus Gesetz, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung und Arbeitsvertrag.
Dauerhafte Teilzeit nach § 8 TzBfG
Ein allgemeiner Anspruch auf zeitlich nicht begrenzte Verringerung kann bestehen, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und der Arbeitgeber regelmäßig mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt; Auszubildende werden bei der Schwelle nicht mitgezählt. Der Wunsch muss mindestens drei Monate vor dem geplanten Beginn in Textform mit gewünschtem Umfang gestellt werden.
Arbeitgeber und Beschäftigte sollen die Verringerung und Verteilung mit dem Ziel einer Vereinbarung erörtern. Der Arbeitgeber kann aus betrieblichen Gründen ablehnen, etwa wenn Organisation, Arbeitsablauf oder Sicherheit wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht werden. Fristen und Form der Entscheidung sind wichtig; ein zu später Antrag verschiebt den rechtlichen Ausgangspunkt.
Dauerhafte Teilzeit enthält kein automatisches Recht, später zur früheren Stundenzahl zurückzukehren. Wer eine spätere Erhöhung wünscht, sollte Brückenteilzeit oder eine vertragliche Rückkehrvereinbarung prüfen.
Brückenteilzeit mit Rückkehr
Brückenteilzeit reduziert die vertragliche Arbeitszeit für einen im Voraus festgelegten Zeitraum von grundsätzlich einem bis fünf Jahren. Danach kehrt die Arbeitszeit auf den vorherigen Umfang zurück. Der gesetzliche Anspruch setzt ein länger als sechs Monate bestehendes Arbeitsverhältnis und einen Arbeitgeber mit regelmäßig mehr als 45 Beschäftigten voraus.
Bei Arbeitgebern mit 46 bis 200 Beschäftigten gilt zusätzlich eine Zumutbarkeitsquote. Ein Antrag kann abgelehnt werden, wenn bereits mindestens eine Person pro angefangene 15 Beschäftigte Brückenteilzeit nutzt. Betriebliche Ablehnungsgründe bleiben ebenfalls möglich. Eine Begründung wie Kinderbetreuung oder Pflege ist für den allgemeinen Anspruch nicht erforderlich.
Der Antrag nennt Beginn, Dauer, Stundenumfang und möglichst die gewünschte Verteilung. Er muss mindestens drei Monate vorher in Textform zugehen. Während der Brückenphase besteht nach dem TzBfG kein Anspruch auf weitere Verringerung oder Verlängerung.
Stunden auf Wochentage verteilen
30 Wochenstunden können auf fünf kurze, vier längere oder drei sehr lange Tage verteilt werden. Dieselbe Stundensumme hat unterschiedliche Auswirkungen auf Pendelwege, Betreuung, Erholung und betriebliche Erreichbarkeit. Vereinbaren Sie nicht nur die Zahl, sondern Lage, Pausen, mobile Arbeit, Kernzeiten und Änderungsverfahren.
Für den Urlaub zählt regelmäßig die Zahl der Arbeitstage pro Woche. Wer weiterhin an fünf Tagen arbeitet, hat bei gleicher Urlaubsregel grundsätzlich dieselbe Zahl Urlaubstage wie zuvor, jeder Tag deckt aber weniger Stunden ab. Wer von fünf auf vier Arbeitstage wechselt, wird der Jahresurlaub in Arbeitstagen proportional umgerechnet, damit die freien Wochen gleichwertig bleiben.
Feiertagsentgelt entsteht, wenn Arbeit allein wegen eines gesetzlichen Feiertags ausfällt. Fällt ein Feiertag auf einen ohnehin freien Teilzeittag, wird er nicht automatisch nachgeholt. Eine künstliche Verschiebung nur zur Umgehung kann arbeitsrechtlich problematisch sein.
Auswirkungen jenseits des Monatsnettos
| Bereich | Mögliche Wirkung | Prüfung |
|---|---|---|
| Rente | niedrigere Entgeltpunkte | Renteninformation und Vorsorge |
| Arbeitslosengeld | geringeres Bemessungsentgelt | Zeitraum und Sonderregeln |
| Krankengeld | Bezug zum beitragspflichtigen Einkommen | Krankenkasse fragen |
| Elterngeld | relevanter Bemessungszeitraum | Familienplanung zeitlich prüfen |
| Betriebsrente | geringere Beiträge oder Anwartschaft | Versorgungsordnung lesen |
| Karriere | Aufgaben und Verantwortung | Ziele und Übergaben vereinbaren |
Eine Teilzeitentscheidung betrifft daher mehr als den heutigen Kontoeingang. Rechnen Sie Jahresbudget, Vorsorge und Versicherungsleistungen und halten Sie fest, ob die Reduzierung dauerhaft oder befristet sein soll.
Arbeitsmenge tatsächlich reduzieren
Weniger Stunden bei unverändertem Aufgabenpaket führen häufig zu unbezahlter Mehrarbeit oder Überlastung. Vor dem Wechsel sollten Aufgaben priorisiert, Zuständigkeiten übergeben und erreichbare Ziele neu definiert werden. Besprechen Sie, wer an freien Tagen Entscheidungen trifft und wie dringende Kontakte geregelt sind.
Dokumentieren Sie tatsächliche Arbeitszeit. Regelmäßige Mehrarbeit kann zeigen, dass Planung oder Personalausstattung nicht passen. Ob Überstunden angeordnet, vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden, folgt aus Vertrag, Tarif und gesetzlichen Grenzen. Ein pauschales Teilzeitgehalt macht zusätzliche Arbeit nicht automatisch kostenlos.
Führung in Teilzeit kann funktionieren, benötigt aber Stellvertretung, Informationsfluss und realistische Entscheidungsspannen. Der Rechner kann diese organisatorische Qualität nicht in Euro ausdrücken.
Teilzeit-Antrag vorbereiten
- gewünschter Beginn und Wochenstundenzahl
- dauerhafte oder zeitlich begrenzte Verringerung
- konkrete Verteilung auf Tage und Uhrzeiten
- Regelung zu mobilem Arbeiten und Erreichbarkeit
- Übergabe von Aufgaben und Zielanpassung
- Behandlung von Zulagen, Bonus und Sonderzahlungen
- Urlaub und bestehendes Zeitguthaben
- Rückkehr- oder Verlängerungsoption
Arbeitsrechtlicher Hinweis: Der Rechner ist eine Entgeltplanung, keine Rechtsberatung. Fristen, Anspruch und Vergütung sind anhand Ihrer Unterlagen zu prüfen.
Rechenbeispiel: von 40 auf 30 Stunden
Eine Angestellte erhält bei 40 Wochenstunden 4.000 Euro Grundgehalt, 100 Euro feste Funktionszulage und 200 Euro variable, arbeitszeitabhängige Zulage. Bei 30 Stunden beträgt der Stundenfaktor 75 Prozent. Das proportionale Grundgehalt sinkt auf 3.000 Euro, die variable Zulage auf 150 Euro; die unveränderte Funktionszulage bleibt 100 Euro. Das geplante Brutto liegt damit bei 3.250 Euro statt 4.300 Euro. Mit einer frei angenommenen Abzugsquote von 33 Prozent ergibt sich ein Plan-Netto von 2.177,50 Euro. Das ist kein Lohnsteuerergebnis, sondern eine Budgetgröße.
Für die Entscheidung ist die Differenz von 1.050 Euro brutto pro Monat nur der Anfang. Gegenüberzustellen sind eingesparte Fahrt-, Betreuungs- oder Verpflegungskosten, zusätzliche freie Zeit und langfristige Einbußen. Wer einen freien Wochentag gewinnt, sollte außerdem prüfen, ob die Arbeitszeit wirklich auf vier Tage verteilt wird. Fünf kürzere Tage erzeugen möglicherweise dieselben Pendelkosten und weniger zusammenhängende Freizeit.
Rechnen Sie mindestens drei Varianten: gewünschte Stundenzahl, eine finanziell tragfähige Zwischenstufe und das bisherige Modell. Variieren Sie die Abzugsquote nicht, um ein gewünschtes Ergebnis zu erzwingen, sondern vergleichen Sie anschließend mit einem aktuellen Brutto-Netto-Rechner oder einer Probeabrechnung.
Rückkehr, Urlaub und Feiertage sauber vereinbaren
Bei dauerhafter Teilzeit gibt es keinen automatischen Anspruch, später exakt zur früheren Vollzeit zurückzukehren. Brückenteilzeit schafft unter ihren Voraussetzungen eine zeitlich begrenzte Verringerung, verlangt aber eine klare Dauer. Eine bloße mündliche Erwartung wie „in zwei Jahren sehen wir weiter“ schützt die Rückkehr nicht. Beginn, Ende, Wochenstunden und Verteilung gehören deshalb schriftlich in Antrag und Vereinbarung.
Urlaub richtet sich bei gleichmäßiger Verteilung nicht nach der Zahl der Wochenstunden, sondern regelmäßig nach den Arbeitstagen. Wer weiterhin an fünf Tagen arbeitet, behält grundsätzlich dieselbe Zahl Urlaubstage wie eine vergleichbare Vollzeitkraft; bei vier Arbeitstagen wird der Jahresurlaub auf die neue Wochenverteilung umgerechnet. Ein Feiertag, der auf einen regulären freien Tag fällt, wird nicht einfach auf einen anderen Tag verschoben. Wechselnde Dienstpläne benötigen eine nachvollziehbare Sollzeitregel.
Besprechen Sie auch, was bei Krankheit, Fortbildung, Dienstreise und betrieblicher Mehrarbeit zählt. Die Vereinbarung sollte verhindern, dass ein reduzierter Vertrag dauerhaft durch zusätzliche Stunden ausgehöhlt wird. Eine jährliche Überprüfung von Arbeitsmenge, Gehalt, Vorsorge und gewünschter Dauer macht aus der einmaligen Berechnung einen belastbaren Plan.
Häufige Fragen zum Teilzeit Rechner
Vor der Unterschrift lohnt ein Probemonat im Haushaltsbudget: Überweisen Sie die erwartete Netto-Differenz auf ein separates Konto und leben Sie vom verbleibenden Betrag. Dadurch werden vergessene Jahresausgaben sichtbar, ohne dass der Arbeitsvertrag bereits geändert ist. Berücksichtigen Sie auch Betreuungsausfälle, Fahrtkosten, private Altersvorsorge und einen Notgroschen. Das Experiment ersetzt keine exakte Abrechnung, zeigt aber, ob der gewünschte Stundenumfang finanziell robust ist. Prüfen Sie anschließend die Arbeitgeberberechnung für Grundgehalt, Zulagen, Bonusziele und Sonderzahlungen. Bei jeder späteren Tariferhöhung muss nachvollziehbar sein, ob der Teilzeitfaktor korrekt auf die neue Vollzeitbasis angewandt wurde. Bewahren Sie Antrag, Zustimmung und Änderungsvertrag zusammen auf, damit Stundenverteilung und Rückkehrdatum nicht nur aus einzelnen E-Mails rekonstruiert werden müssen.
Wie berechnet man Teilzeitgehalt?
Bei proportionaler Vergütung wird das Vollzeitgrundgehalt mit Zielstunden geteilt durch bisherige Stunden multipliziert. Zulagen müssen nach ihrem Zweck getrennt behandelt werden.
Ist das Netto ebenfalls genau proportional?
Nein. Steuern und Sozialbeiträge verlaufen nicht linear. Die Abzugsquote dieser Seite ist nur eine Szenarioannahme.
Wann besteht ein gesetzlicher Teilzeitanspruch?
Für dauerhafte Teilzeit grundsätzlich nach mehr als sechs Monaten und bei regelmäßig mehr als 15 Beschäftigten, sofern keine betrieblichen Gründe entgegenstehen.
Was ist Brückenteilzeit?
Eine befristete Reduzierung für grundsätzlich ein bis fünf Jahre mit Rückkehr zur vorherigen Arbeitszeit; der allgemeine Anspruch gilt bei mehr als 45 Beschäftigten.
Wird der Urlaub halbiert?
Nicht wegen weniger Stunden pro Tag. Entscheidend ist meist die Zahl regelmäßiger Arbeitstage pro Woche im Verhältnis zum Vollzeitmodell.
Muss ich einen Grund für Teilzeit nennen?
Für den allgemeinen Anspruch nach TzBfG ist kein bestimmter persönlicher Grund erforderlich. Besondere Teilzeitformen haben eigene Voraussetzungen.