Krankengeld berechnen: brutto, Abzüge und Auszahlung
Vergleichen Sie 70 Prozent des beitragspflichtigen Bruttos mit 90 Prozent des Nettoentgelts, berücksichtigen Sie die Beitragsbemessungsgrenze 2026 und schätzen Sie Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherungsbeiträge.
Letzten regelmäßigen Monatswert eintragen
Das Modell bildet laufendes Arbeitsentgelt ab. Einmalzahlungen, Übergangsbereich, variable Arbeitszeit, Selbstständigkeit, Wahltarife und Sonderfälle benötigen die konkrete Kassenberechnung.
Auszahlungsübersicht
Wann Krankengeld typischerweise beginnt
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit in der Regel zunächst bis zu sechs Wochen Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber. Besteht die Arbeitsunfähigkeit darüber hinaus und liegt ein Krankengeldanspruch in der gesetzlichen Krankenversicherung vor, zahlt anschließend die Krankenkasse.
Die sechs Wochen gelten nicht immer als vollständig neuer Zeitraum. Mehrere Arbeitsunfähigkeiten wegen derselben Krankheit können zusammengerechnet werden. Ein neuer Anspruch auf Entgeltfortzahlung entsteht unter gesetzlichen Voraussetzungen, etwa nach längeren Unterbrechungen. Auch Ende des Arbeitsverhältnisses, Beginn während Elternzeit oder andere Leistungen verändern den Fall.
Der Rechner bestimmt keinen Beginn. Er berechnet nur einen gewählten Zeitraum, in dem Krankengeld tatsächlich zusteht. Klären Sie den ersten Zahlungstag anhand der Arbeitsunfähigkeitszeiten und der Mitteilung Ihrer Krankenkasse.
70 Prozent Brutto, höchstens 90 Prozent Netto
§ 47 SGB V legt die zentrale Begrenzung fest. Das Krankengeld beträgt grundsätzlich 70 Prozent des regelmäßigen Arbeitsentgelts, soweit dieses der Beitragsberechnung unterliegt. Das so berechnete Krankengeld darf 90 Prozent des maßgebenden Nettoarbeitsentgelts nicht überschreiten.
Für volle Monate rechnet die Krankenkasse mit 30 Kalendertagen. Bei 4.000 Euro Brutto sind 70 Prozent 2.800 Euro. Bei 2.600 Euro Netto sind 90 Prozent 2.340 Euro. Der kleinere Wert bestimmt das Krankengeld: 78 Euro pro Tag beziehungsweise 2.340 Euro für 30 Tage.
Die tatsächliche Kassenberechnung arbeitet mit dem letzten abgerechneten Entgeltzeitraum und kalendertäglichen Werten. Rundungen können daher geringfügig abweichen.
Höchstbetrag 2026
Die Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung beträgt 2026 monatlich 5.812,50 Euro beziehungsweise 69.750 Euro jährlich. Regelentgelt oberhalb dieser Grenze erhöht das Krankengeld nicht.
70 Prozent der kalendertäglichen Grenze ergeben 2026 maximal 135,63 Euro Brutto-Krankengeld pro Tag. Für einen vollen 30-Tage-Monat sind das höchstens 4.068,90 Euro vor Beitragsabzügen. Zusätzlich kann die 90-Prozent-Netto-Grenze einen niedrigeren Betrag ergeben.
Die Grenze wird jährlich angepasst. Ein 2026 berechneter Höchstbetrag darf nicht unverändert für 2027 übernommen werden. Das Modul ist deshalb sichtbar mit seinem Wertejahr gekennzeichnet.
Welche Abzüge vom Krankengeld entstehen
Die versicherte Person trägt im Standardmodell 9,3 Prozent des Brutto-Krankengelds; die Krankenkasse trägt den anderen Anteil.
Der angenommene Anteil beträgt 1,3 Prozent. Dadurch bleiben Versicherungszeiten während des Leistungsbezugs geschützt.
Der Anteil hängt von Kinderlosenzuschlag und Abschlägen für mehrere Kinder unter 25 Jahren ab.
Ein eigener Krankenversicherungsbeitrag wird vom Krankengeld nicht abgezogen; die Mitgliedschaft bleibt während des Bezugs grundsätzlich beitragsfrei. Die Abzüge im Ergebnis sind deshalb geringer als Sozialabgaben auf Arbeitslohn.
Der Rechner wendet Beitragssätze direkt auf das Brutto-Krankengeld an. Die Kasse kann wegen Rundung, Versicherungsstatus und konkretem Kindermerkmal zu einem anderen Centbetrag gelangen.
Pflegebeitrag nach Kindern
Kinderlose Mitglieder ab Vollendung des 23. Lebensjahres tragen grundsätzlich einen Zuschlag. Eltern erhalten ab dem zweiten bis zum fünften Kind unter 25 Jahren Abschläge von jeweils 0,25 Prozentpunkten auf ihren Anteil. Nach dem 25. Geburtstag eines Kindes entfällt dessen Abschlag; die Elterneigenschaft selbst kann für den Kinderlosenzuschlag fortwirken.
Das Auswahlfeld bildet typische Beitragssätze außerhalb Sachsens ab. Sachsen hat bei der Aufteilung des regulären Pflegebeitrags eine Besonderheit. Auch Sondergruppen können abweichen. Verwenden Sie den von Ihrer Krankenkasse bestätigten Satz, wenn die Standardauswahl nicht passt.
Mehrere Kinder verändern nicht das Brutto-Krankengeld, sondern nur den Pflegeversicherungsabzug. Nachweise zur Elterneigenschaft müssen der zuständigen Stelle vorliegen.
Einmalzahlungen und variable Vergütung
Beitragspflichtige Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld aus den vorangegangenen zwölf Monaten können über einen Hinzurechnungsbetrag in die Berechnung einfließen. Das Netto wird dabei in einem gesetzlich geregelten Verhältnis angepasst. Ein einfaches Monatsgehalt erfasst diesen Schritt nicht.
Bei Stundenlohn wird das Regelentgelt aus dem letzten abgerechneten Zeitraum, mindestens vier Wochen, aus Entgelt und regelmäßiger Wochenarbeitszeit abgeleitet. Zuschläge können abhängig von ihrer Beitrags- und Regelmäßigkeit anders behandelt werden. Unbezahlte Fehlzeiten verändern den Bemessungszeitraum.
Wer stark schwankende Vergütung, Provisionen, Schichtzulagen oder Kurzarbeit hatte, sollte die Entgeltbescheinigung der Arbeitgeberseite und die Kassenberechnung prüfen. Das Tool ist für eine erste laufende Monatsannahme gedacht.
Dauer: 78 Wochen innerhalb von drei Jahren
Für dieselbe Krankheit ist Krankengeld einschließlich Entgeltfortzahlung grundsätzlich auf 78 Wochen innerhalb einer Blockfrist von drei Jahren begrenzt. Das bedeutet nicht 78 zusätzliche Wochen nach den ersten sechs Wochen; die Entgeltfortzahlung zählt in die Gesamtdauer hinein.
Hinzutretende Krankheiten verlängern die Leistungsdauer während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit nicht automatisch. Zeiten von Übergangsgeld, Ruhen oder anderen Leistungen können die Anspruchsdauer beeinflussen.
Das Eingabefeld erlaubt bis zu 546 Kalendertage als rechnerische Obergrenze, entscheidet aber nicht, wie viele Tage im persönlichen Blockzeitraum noch verfügbar sind. Fordern Sie bei längeren Verläufen eine Übersicht der Krankenkasse an.
Arbeitsunfähigkeit lückenlos nachweisen
Der Anspruch kann ruhen, wenn die Arbeitsunfähigkeit nicht fristgerecht ärztlich festgestellt ist. Elektronische Übermittlung entbindet Versicherte nicht davon, rechtzeitig eine weitere ärztliche Feststellung zu veranlassen. Wochenenden und Feiertage können für die zeitliche Folge relevant sein.
Prüfen Sie die Mitteilungen Ihrer Krankenkasse und reagieren Sie auf fehlende Unterlagen. Arbeitgeber übermitteln Entgeltdaten, die Kasse benötigt möglicherweise zusätzliche Erklärungen. Bei Krankenhaus oder Rehabilitation gelten eigene Nachweise.
Der Rechner kann keine Lücke erkennen. Eine rechnerische Summe für 30 Tage ist wertlos, wenn für einzelne Tage kein Anspruch besteht.
Steuern und Progressionsvorbehalt
Krankengeld wird ohne direkten Lohnsteuerabzug ausgezahlt und ist grundsätzlich steuerfrei. Es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. Dadurch kann es den Steuersatz erhöhen, der auf andere steuerpflichtige Einkünfte des Jahres angewendet wird.
Wer Krankengeld über der gesetzlichen Grenze für Lohnersatzleistungen erhält, kann zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sein. Die Krankenkasse übermittelt die Leistung elektronisch an die Finanzverwaltung.
Das angezeigte Netto ist daher der Auszahlungsbetrag nach Sozialbeiträgen, nicht ein endgültiges „nach jeder Steuerwirkung“. Legen Sie bei weiteren Einkünften gegebenenfalls eine Reserve für die Jahressteuer zurück.
Besondere Personengruppen
| Situation | Warum das Standardmodell nicht reicht |
|---|---|
| Selbstständige | Anspruch, Beginn und Bemessungsgrundlage hängen von Erklärung, Tarif und beitragspflichtigem Arbeitseinkommen ab. |
| Arbeitslosengeld | Höhe und Übergang folgen eigenen Regeln. |
| Künstlersozialversicherung | Bemessung nutzt das zugrunde gelegte Arbeitseinkommen eines längeren Zeitraums. |
| Privatversicherte | Krankentagegeld richtet sich nach Vertrag, nicht nach § 47 SGB V. |
| Minijob ohne eigenen Anspruch | Versicherungsstatus und Entgeltfortzahlung sind getrennt zu prüfen. |
| Kinderkrankengeld | Eigene Anspruchsdauer und Berechnung nach § 45 SGB V. |
Liquidität während längerer Krankheit planen
Vergleichen Sie das Netto-Krankengeld mit Ihren unvermeidbaren Monatsausgaben. Miete, Kredite, Versicherungen, Unterhalt und Energie laufen weiter. Verschieben Sie nicht vorschnell notwendige medizinische Ausgaben, sondern sprechen Sie früh mit Beratungsstellen oder Gläubigern über tragfähige Lösungen.
Arbeitgeber können einen Krankengeldzuschuss zahlen, etwa tarif- oder arbeitsvertraglich. Ob und wie lange dieser besteht, ist nicht im gesetzlichen Grundmodell enthalten. Zuschüsse können sozialversicherungsrechtlich begrenzt beitragsfrei sein.
Bei absehbarem Ende des Krankengeldes sind stufenweise Wiedereingliederung, Reha, Erwerbsminderungsrente oder Leistungen der Arbeitsagentur mögliche Themen. Lassen Sie Fristen und Zuständigkeiten rechtzeitig beraten.
Leistungshinweis: Verbindlich berechnet Ihre Krankenkasse das Krankengeld aus der Arbeitgebermeldung und Ihrem Versicherungsstatus. Das Modul ist eine 2026-Orientierung und keine Leistungszusage.
Von der Monatsabrechnung zum täglichen Regelentgelt
Die vereinfachte Monatsrechnung teilt Brutto und Netto durch 30. Die gesetzliche Detailberechnung betrachtet bei Monatslohn den letzten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechneten Entgeltzeitraum. Bei Stundenlohn wird das erzielte, um Einmalzahlungen bereinigte Entgelt durch die bezahlten Stunden geteilt, mit der regelmäßigen Wochenarbeitszeit multipliziert und auf sieben Kalendertage verteilt.
Überstundenvergütung, Sachbezüge, beitragsfreie Zuschläge und Entgeltumwandlung können Brutto- und Nettovergleich verändern. Der Arbeitgeber meldet die erforderlichen Werte elektronisch. Prüfen Sie, ob der Bemessungszeitraum vollständig ist und tarifliche Entgeltänderungen korrekt berücksichtigt sind.
Die Krankenkasse rundet kalendertägliche Beträge nach ihren Rechenvorschriften. Multipliziert man einen gerundeten Tageswert zurück, kann eine kleine Differenz zur Monatsüberschlagsrechnung entstehen. Das ist nicht automatisch ein Fehler.
Rehabilitation, Übergangsgeld und stufenweise Wiedereingliederung
Während einer medizinischen Rehabilitation kann anstelle von Krankengeld Übergangsgeld des Rentenversicherungsträgers oder einer anderen Stelle gezahlt werden. Diese Leistung hat eine eigene Berechnung. Zeiten können für die maximale Krankengeldbezugsdauer relevant sein.
Bei einer stufenweisen Wiedereingliederung bleibt die Person grundsätzlich arbeitsunfähig und steigert ihre Arbeitsbelastung nach einem medizinischen Plan. Krankengeld kann unter Voraussetzungen weiterlaufen; ein Arbeitgeberzuschuss oder teilweise Vergütung muss der Kasse gemeldet werden. Der Zeitraum darf nicht einfach als regulärer Teilzeitlohn in dieses Monatsmodell eingetragen werden.
Wenn die Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder gemindert ist, kann die Krankenkasse zur Reha-Antragstellung auffordern. Fristen und Dispositionsrechte sind rechtlich bedeutsam. Holen Sie Beratung ein, bevor Sie Anträge zurücknehmen, beschränken oder versäumen.
Auslandsaufenthalt und Erreichbarkeit
Krankengeld bei Aufenthalt im Ausland hängt von Land, Zustimmung der Krankenkasse, Versicherungsrecht und Anlass der Reise ab. Eine bestehende Arbeitsunfähigkeit macht eine Reise nicht automatisch verboten, doch sie darf Genesung nicht behindern und kann vorherige Abstimmung erfordern.
Übermitteln Sie Arbeitsunfähigkeitsnachweise aus dem Ausland fristgerecht und in der benötigten Form. Prüfen Sie Erreichbarkeit für Kasse, Arbeitgeber und medizinische Termine. Das Berechnungsmodul unterstellt einen ununterbrochen anerkannten Anspruch in Deutschland und entscheidet keine Auslandsleistung.
Häufige Fragen zum Krankengeld
Wie viel Prozent Krankengeld bekomme ich?
Grundsätzlich 70 Prozent des beitragspflichtigen Bruttos, höchstens 90 Prozent des maßgebenden Nettos und höchstens den gesetzlichen Tagesbetrag.
Wie hoch ist das maximale Krankengeld 2026?
Das Brutto-Krankengeld ist 2026 auf 135,63 Euro pro Kalendertag begrenzt.
Welche Abzüge gibt es?
In der Regel Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung; kein eigener Krankenversicherungsbeitrag und kein direkter Steuerabzug.
Wie lange wird Krankengeld gezahlt?
Für dieselbe Krankheit grundsätzlich höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren, einschließlich Entgeltfortzahlung.
Wird auf Krankengeld direkt Einkommensteuer abgezogen?
Nein. Die Kasse behält darauf grundsätzlich keine Einkommensteuer ein. Das Krankengeld zählt jedoch zum Progressionsvorbehalt und kann dadurch den Steuersatz für andere steuerpflichtige Einkünfte anheben.
Zählt Weihnachtsgeld mit?
Beitragspflichtige Einmalzahlungen der letzten zwölf Monate können über einen besonderen Hinzurechnungsbetrag berücksichtigt werden.