Kfz-Steuer-Rechner 2026 | Kosten pro Fahrzeug berechnen

Kraftfahrzeugsteuer · Deutschland

Kfz-Steuer-Rechner 2026: Hubraum und CO₂ sauber aufschlüsseln

Berechnen Sie die voraussichtliche Jahressteuer für einen in Deutschland zugelassenen Pkw. Der Rechner trennt den Hubraum-Grundbetrag vom CO₂-Anteil, berücksichtigt den Zeitraum der Erstzulassung und zeigt, in welcher Emissionsstufe der Wagen liegt.

Fahrzeugdaten

Der Rechner deckt die CO₂-orientierte Besteuerung von Pkw ab Erstzulassung 1. Juli 2009 ab. Oldtimer, Motorräder, Nutzfahrzeuge, Wohnmobile, ausländische Zulassungen und besondere Befreiungen benötigen eine andere Berechnung.

Voraussichtliche Kfz-Steuer

198 € pro Jahr
Hubraumanteil30,00 €
CO₂-Anteil168,80 €
Monatlicher Vergleichswert16,50 €

Berechnung für einen Benziner mit Erstzulassung ab 2021; die Jahressumme wird auf volle Euro nach unten abgerundet.

CO₂-Progression ab 2021

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So setzt sich die Kfz-Steuer für einen Pkw zusammen

Bei einem gewöhnlichen Pkw mit Verbrennungsmotor und einer Erstzulassung ab dem 1. Juli 2009 besteht die jährliche Kraftfahrzeugsteuer aus zwei Bausteinen. Der erste Baustein richtet sich nach dem Hubraum. Für jeden angefangenen Block von 100 Kubikzentimetern werden bei Otto- und Wankelmotoren 2,00 Euro, bei Dieselmotoren 9,50 Euro angesetzt. „Angefangen“ ist wichtig: Ein Motor mit 1.498 cm³ zählt nicht als 14,98 Blöcke, sondern als 15 volle Steuerblöcke. Beim Benziner ergibt das 30,00 Euro, beim Diesel 142,50 Euro.

Der zweite Baustein hängt vom amtlichen CO₂-Wert in Gramm pro Kilometer ab. Maßgeblich ist nicht ein selbst beobachteter Verbrauch, sondern der Prüfwert aus Feld V.7 der Zulassungsbescheinigung Teil I. Die anzuwendende Freigrenze und der Verlauf des Tarifs richten sich nach dem Datum der Erstzulassung. Deshalb kann ein älteres und ein neueres Fahrzeug mit gleichem Hubraum und gleichem Prüfwert unterschiedlich besteuert werden.

Kernformel: Jahressteuer = abrunden(Hubraumblöcke × Satz je 100 cm³ + steuerpflichtiger CO₂-Anteil). Für reine Elektrofahrzeuge gelten statt dieser Verbrennerformel besondere Befreiungs- und Gewichtsregeln.

Der Rechner bildet die bundesweit geltende Grundformel nach. Er ist als nachvollziehbare Vorabkalkulation gedacht. Rechtsverbindlich bleibt der Kraftfahrzeugsteuerbescheid des zuständigen Hauptzollamts, denn nur dort können Zulassungsdaten, Steuerbefreiungen, Halterwechsel, Saisonkennzeichen und fahrzeugartspezifische Regeln vollständig berücksichtigt werden.

CO₂-Stufen für Erstzulassungen ab 2021

Für Fahrzeuge, die erstmals ab dem 1. Januar 2021 zugelassen wurden, steigt der Preis je zusätzlichem Gramm stufenweise. Die ersten 95 g/km bleiben beim CO₂-Anteil frei. Anschließend werden nicht sämtliche Emissionen mit dem höchsten erreichten Satz multipliziert. Vielmehr wird jede belegte Stufe separat berechnet. Das entspricht einem progressiven Tarif: Die Gramm von 96 bis 115 kosten jeweils 2,00 Euro, die nächsten 20 Gramm jeweils 2,20 Euro und so weiter.

Teil des CO₂-WertsPreis je g/kmMaximaler Betrag der Stufe
über 95 bis 115 g/km2,00 €40,00 €
über 115 bis 135 g/km2,20 €44,00 €
über 135 bis 155 g/km2,50 €50,00 €
über 155 bis 175 g/km2,90 €58,00 €
über 175 bis 195 g/km3,40 €68,00 €
über 195 g/km4,00 €offen

Ein Benziner mit 1.498 cm³ und 167 g/km füllt die ersten drei CO₂-Stufen vollständig und nutzt in der vierten Stufe 12 Gramm. Der CO₂-Anteil lautet dann 40,00 + 44,00 + 50,00 + 34,80 = 168,80 Euro. Zusammen mit 30,00 Euro Hubraumanteil entstehen 198,80 Euro; der Jahresbetrag wird auf 198 Euro abgerundet. Dieses stufenweise Vorgehen erklärt, warum eine einfache Rechnung wie „167 minus 95, anschließend alles mal 2 Euro“ zu niedrig wäre.

Welche Erstzulassung gehört zu welcher Berechnung?

Zwischen Juli 2009 und Ende 2020 galt beim CO₂-Anteil ein einheitlicher Satz von 2,00 Euro je Gramm oberhalb einer jahresabhängigen Freigrenze. Für Erstzulassungen vom 1. Juli 2009 bis 31. Dezember 2011 liegt die Freigrenze bei 120 g/km. Für die Jahre 2012 und 2013 sinkt sie auf 110 g/km. Ab 2014 bis einschließlich 2020 sind 95 g/km frei. Erst ab 2021 wird die oben beschriebene Progression angewendet.

Das Zulassungsdatum ist daher kein kosmetisches Feld. Nehmen wir 130 g/km: Bei einer Erstzulassung 2010 werden 10 Gramm belastet, also 20 Euro. Im Jahr 2012 wären es 20 Gramm und damit 40 Euro. Bei einer Zulassung 2018 entstehen 70 Euro für 35 Gramm. Bei einer Erstzulassung 2021 werden 20 Gramm in der ersten Stufe und 15 Gramm in der zweiten Stufe angesetzt, zusammen 73 Euro. Der Hubraumanteil bleibt bei identischer Motorart und identischem Hubraum gleich.

Fahrzeuge mit einer Erstzulassung vor dem 1. Juli 2009 folgen anderen, teilweise schadstoffklassenbezogenen Regeln. Auch historische Fahrzeuge mit H-Kennzeichen, Saisonkennzeichen und bestimmte Sonderfahrzeuge lassen sich nicht seriös mit der hier verwendeten Pkw-CO₂-Formel abbilden. Der Rechner weist deshalb klar auf seinen Geltungsbereich hin, statt einen scheinbar exakten Betrag für nicht passende Fälle auszugeben.

Benzin, Diesel und reine Elektroautos

Die große Differenz zwischen Benzin und Diesel entsteht im Hubraumteil. Pro angefangene 100 cm³ kostet ein Diesel 9,50 Euro, ein Ottomotor 2,00 Euro. Ein Zweiliter-Diesel erreicht damit bereits 190 Euro Grundbetrag, bevor der CO₂-Anteil hinzukommt. Ein Zweiliter-Benziner startet bei 40 Euro. Plug-in-Hybride sind steuerlich keine reinen Elektrofahrzeuge; sofern sie einen Verbrennungsmotor besitzen, werden Hubraum und amtlicher CO₂-Wert berücksichtigt.

Für reine Elektrofahrzeuge gilt eine eigene Systematik. Nach der 2026 verlängerten Regelung können reine Elektrofahrzeuge, die bis Ende 2030 erstmals zugelassen oder entsprechend umgerüstet werden, bis zu zehn Jahre steuerbefreit sein, längstens bis Ende 2035. Weil der konkrete Zeitraum vom Erstzulassungs- oder Umrüstungsdatum abhängt und nach dem Ende der Befreiung eine gewichtsabhängige Berechnung greifen kann, zeigt die Elektro-Auswahl hier einen Befreiungshinweis statt einer frei erfundenen Dauersteuer.

Bei einem Fahrzeugkauf ist außerdem zu beachten, dass Kfz-Steuer nur ein Teil der laufenden Kosten ist. Versicherung, Energie beziehungsweise Kraftstoff, Wartung, Reifen, Hauptuntersuchung, Wertverlust und Finanzierung können den Gesamtbetrag deutlich stärker beeinflussen. Der Steuerrechner ist daher ein Baustein einer Fahrzeugkostenrechnung, kein Ersatz für sie.

Eingaben aus dem Fahrzeugschein richtig übernehmen

Den Hubraum finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I regelmäßig unter P.1. Tragen Sie die Zahl in cm³ ohne Rundung ein; der Rechner übernimmt das Aufrunden auf angefangene 100 cm³ selbst. Der CO₂-Prüfwert steht in V.7. Bei neueren Fahrzeugen handelt es sich typischerweise um den WLTP-Wert. Ein Prospektwert, eine Anzeige im Bordcomputer oder der aus Litern je 100 Kilometer geschätzte Ausstoß sollte nicht an seine Stelle treten.

Als Erstzulassung zählt das Datum in Feld B. Wählen Sie den Zeitraum, in den dieses Datum fällt. Die Kraftstoffart ergibt sich aus P.3 beziehungsweise den technischen Fahrzeugdaten. Bei Zweifeln ist der bereits erteilte Steuerbescheid der beste Vergleich: Er zeigt, welche amtlichen Merkmale tatsächlich verarbeitet wurden. Weicht die Schätzung ab, prüfen Sie zuerst Datum, Motorart, Hubraum und CO₂-Wert, bevor Sie einen Rechenfehler vermuten.

Die Monatsangabe im Ergebnis ist lediglich die Jahressteuer geteilt durch zwölf. Sie sagt nicht, dass der Zoll monatlich abbucht. Die Kraftfahrzeugsteuer wird grundsätzlich im Voraus festgesetzt und über das bei der Zulassung erteilte SEPA-Lastschriftmandat eingezogen. Bei Halterwechsel oder Außerbetriebsetzung erstellt das Hauptzollamt eine geänderte Abrechnung und berücksichtigt eine mögliche Erstattung.

Ergebnis prüfen und sinnvoll vergleichen

Eine gute Plausibilitätsprüfung beginnt mit dem Hubraumanteil. Teilen Sie den eingetragenen Hubraum gedanklich in angefangene Hunderterblöcke. Aus 1.498 cm³ werden 15, aus 1.999 cm³ werden 20 und aus 2.001 cm³ werden 21 Blöcke. Multiplizieren Sie diese Anzahl mit 2,00 Euro beim Benziner oder 9,50 Euro beim Diesel. Weicht bereits dieser Zwischenschritt ab, ist häufig die falsche Motorart ausgewählt oder der Hubraum wurde versehentlich in Litern statt in Kubikzentimetern eingegeben.

Prüfen Sie danach den Emissionsanteil. Bei einem Fahrzeug ab 2021 hilft die Stufenanzeige: Jede vollständig durchlaufene Säule muss mit ihrem eigenen Satz berechnet werden; nur die letzte erreichte Stufe wird anteilig gefüllt. Bei älteren Fahrzeugen genügt die Differenz zwischen Prüfwert und passender Freigrenze. Ein negativer Wert wird zu null, denn ein besonders niedriger CO₂-Wert erzeugt keine Gutschrift auf den Hubraumanteil.

Für einen Angebotsvergleich sollten Sie identische Annahmen verwenden. Zwei Fahrzeuge lassen sich nur dann sauber gegenüberstellen, wenn jeweils der korrekte Zulassungszeitraum, der amtliche CO₂-Wert und die tatsächliche Motorart eingesetzt werden. Ein Modelljahr ist nicht zwingend dasselbe wie die Erstzulassung. Auch verschiedene Motorisierungen derselben Baureihe können stark abweichende Werte in P.1 und V.7 besitzen. Übernehmen Sie deshalb nicht die Daten eines ähnlich klingenden Inserats.

Die Jahressteuer ist außerdem eine Bestandsgröße, keine Verbrauchsprognose. Wer nur wenige Kilometer fährt, zahlt grundsätzlich denselben Jahresbetrag wie jemand mit hoher Laufleistung, solange Zulassungsstatus und Fahrzeugmerkmale gleich bleiben. Für die Entscheidung zwischen zwei Autos kann es deshalb sinnvoll sein, die Steuer zunächst jährlich zu vergleichen und anschließend Kraftstoff- oder Stromkosten mit der persönlichen Fahrleistung separat zu berechnen. Erst beide Perspektiven zusammen ergeben eine brauchbare laufende Kostenplanung.

Speichern Sie für einen späteren Vergleich die vier Eingabewerte zusammen mit dem Ergebnis. So bleibt nachvollziehbar, warum sich zwei Schätzungen unterscheiden. Eine bloße Jahressumme ohne Motorart, Zulassungszeitraum, Hubraum und Prüfwert ist dagegen kaum prüfbar und kann bei einer Kaufentscheidung leicht falsch zugeordnet werden.

Häufige Fragen zur Kfz-Steuer

Warum rundet der Rechner den Hubraum auf?

Das Gesetz arbeitet mit jedem angefangenen 100-cm³-Schritt. 1.001 cm³ zählen deshalb als elf Blöcke, nicht als zehn. Diese Aufrundung gilt nur für die Zahl der Hubraumblöcke; die abschließende Jahressumme wird dagegen auf volle Euro nach unten abgerundet.

Ist der tatsächliche Kraftstoffverbrauch für die Steuer wichtig?

Nein. Für die CO₂-Komponente wird der amtliche Prüfwert aus Feld V.7 verwendet. Ein höherer oder niedrigerer Alltagsverbrauch verändert den festgesetzten Steuerbetrag nicht unmittelbar.

Kann ich mit dem Rechner einen Plug-in-Hybrid berechnen?

Ja, sofern das Fahrzeug als Pkw mit Verbrennungsmotor in den dargestellten Zulassungszeitraum fällt. Wählen Sie Benzin oder Diesel und verwenden Sie den amtlichen Hubraum sowie den CO₂-Wert. Die Befreiung für reine Elektrofahrzeuge darf nicht auf einen Plug-in-Hybrid übertragen werden.

Warum ist ein Diesel bei gleichem CO₂-Wert teurer?

Der Unterschied liegt im Hubraum-Grundbetrag: 9,50 Euro je angefangene 100 cm³ beim Diesel gegenüber 2,00 Euro beim Otto- oder Wankelmotor. Der CO₂-Teil wird anschließend nach denselben, vom Erstzulassungszeitraum abhängigen Regeln berechnet.

Ist das Ergebnis des Kfz-Steuer-Rechners verbindlich?

Nein. Es ist eine nachvollziehbare Schätzung für den beschriebenen Standardfall. Verbindlich ist ausschließlich der Bescheid des Hauptzollamts, das alle amtlich übermittelten Fahrzeugmerkmale und etwaige Vergünstigungen berücksichtigt.

Warum unterstützt der Rechner keine Erstzulassung vor Juli 2009?

Für ältere Pkw greifen andere Tarife, bei denen unter anderem Schadstoffklassen und Antriebsart eine Rolle spielen. Eine gemeinsame Oberfläche würde wesentliche Fahrzeugmerkmale unterschlagen und dadurch unzuverlässige Ergebnisse erzeugen.

References

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