Elterngeld-Rechner für Basiselterngeld und ElterngeldPlus
Schätzen Sie den monatlichen Anspruch aus dem wegfallenden Elterngeld-Netto. Der Rechner berücksichtigt Ersatzrate, Grenze von 2.770 Euro, Mindest- und Höchstbetrag, den Deckelungsbetrag beim ElterngeldPlus sowie Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag. Das Ergebnis ist eine Planungshilfe und kein Bescheid der Elterngeldstelle.
Angaben für einen Lebensmonat
Monatliche Schätzung
Basiselterngeld975,00 €Die Einkommensgrenze wird mit Ihrer Eingabe nicht überschritten. Ob alle persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind, prüft die zuständige Elterngeldstelle.
Was dieser Elterngeld-Rechner tatsächlich berechnet
Die Eingaben bilden einen einzelnen Lebensmonat des Kindes ab. Ausgangspunkt ist nicht das gewöhnliche Netto auf der Gehaltsabrechnung, sondern das von der Elterngeldstelle nach den Regeln des BEEG ermittelte Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Davon wird das entsprechende Einkommen während des Bezugsmonats abgezogen. Auf den Unterschied wendet der Rechner die gesetzliche Ersatzrate an.
Die Berechnung beantwortet damit eine klar begrenzte Frage: Welcher monatliche Betrag ergibt sich ungefähr, wenn die eingegebenen Elterngeld-Nettoeinkommen anerkannt werden? Sie ermittelt nicht selbst Steuern, Sozialabgaben, Bemessungszeitraum, auszuklammernde Monate oder anzurechnende Leistungen. Diese Vorarbeit kann das Ergebnis deutlich verändern.
Basiselterngeld und ElterngeldPlus erscheinen gleichzeitig, damit Teilzeit-Szenarien vergleichbar bleiben. Die ausgewählte Leistungsart bestimmt den großen Ergebnisbetrag, die Zuschläge und die frei gewählte Periodensumme. Die Monatszahl ist keine automatische Prüfung der zulässigen Bezugsdauer.
Stand der eingebauten Kernwerte: Juli 2026. Für Kinder, die ab 1. April 2025 geboren wurden, entfällt der Anspruch bei einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 175.000 Euro im maßgeblichen Kalenderjahr. Prüfen Sie bei älteren Geburten die damalige Übergangsregel.
Die fünf Rechenschritte
Die Reihenfolge ist wichtig. Wer einfach 65 Prozent des letzten Auszahlungsbetrags nimmt, übersieht sowohl das besondere Elterngeld-Netto als auch Teilzeiteinkommen, Mindestbetrag und Deckelungsbetrag. Der Rechner zeigt deshalb die Zwischenergebnisse separat.
Beim Unterschied werden vor der Geburt höchstens 2.770 Euro angesetzt. Das ElterngeldPlus darf zusätzlich den halben theoretischen Basisbetrag ohne Einkommen nach der Geburt nicht überschreiten.
Elterngeld-Netto ist nicht das Auszahlungsnetto
Für nichtselbstständige Arbeit wird zunächst der durchschnittliche Überschuss der Einnahmen über anteilige Werbungskosten ermittelt. Anschließend zieht die Elterngeldstelle pauschalierte Steuern und Sozialabgaben nach den gesetzlichen Merkmalen ab. Einmalige Bezüge, die lohnsteuerlich als sonstige Bezüge behandelt werden, zählen regelmäßig nicht wie laufender Arbeitslohn.
Deshalb kann das Elterngeld-Netto von der Zahl abweichen, die monatlich auf dem Konto eingeht. Steuerklasse, Kirchensteuermerkmal, Versicherungspflicht und der maßgebliche Bemessungszeitraum spielen eine Rolle. Geben Sie nach Möglichkeit den Wert aus einer fachlichen Vorberechnung oder einem offiziellen Planer ein.
Bei Selbstständigen richtet sich das Einkommen grundsätzlich nach dem steuerlichen Gewinn im maßgeblichen Veranlagungszeitraum, vermindert um die vorgesehenen Abzüge. Vorläufige Bewilligung und spätere Abrechnung sind möglich, wenn das Einkommen im Bezugszeitraum noch nicht feststeht.
Bemessungszeitraum sorgfältig bestimmen
Nichtselbstständige
Regelmäßig werden zwölf Kalendermonate betrachtet. Bei der Mutter liegen sie grundsätzlich vor dem Kalendermonat, in dem der Mutterschutz begann; sonst vor dem Geburtsmonat. Bestimmte Monate können ausgeklammert und durch frühere Monate ersetzt werden.
Selbstständige
Regelmäßig zählt der letzte abgeschlossene steuerliche Veranlagungszeitraum vor der Geburt. Unter gesetzlichen Voraussetzungen kann ein vorheriger Zeitraum maßgeblich werden. Kleine selbstständige Nebeneinkünfte haben eine besondere Antragsregel.
Ausklammerungsgründe können Mutterschutz, Elterngeld für ein älteres Kind in dessen relevantem frühen Lebenszeitraum oder eine schwangerschaftsbedingte Erkrankung sein. Ein beliebiger Monat mit wenig Einkommen wird dagegen nicht automatisch übersprungen. Lassen Sie den Zeitraum prüfen, bevor Sie aus zwölf Abrechnungen einen Durchschnitt bilden.
Der Rechner fragt den bereits ermittelten Monatswert ab. So bleibt sichtbar, wo die eigentliche Unsicherheit liegt, statt eine scheinbar exakte Nettoermittlung mit unvollständigen Steuerdaten vorzutäuschen.
Ersatzrate zwischen 65 und 100 Prozent
Bei einem vorgeburtlichen Elterngeld-Netto ab 1.240 Euro beträgt die Ersatzrate 65 Prozent. Zwischen 1.200 und 1.240 Euro steigt sie für jeweils zwei Euro weniger Einkommen um 0,1 Prozentpunkte; bei 1.200 Euro sind 67 Prozent erreicht. Zwischen 1.000 und 1.200 Euro bleibt es bei 67 Prozent.
Unter 1.000 Euro steigt die Rate für jeweils zwei Euro Unterschreitung um weitere 0,1 Prozentpunkte, höchstens auf 100 Prozent. Das schützt kleinere Einkommen stärker. Auch ohne vorheriges Erwerbseinkommen bleibt der gesetzliche Mindestbetrag möglich.
Beispiel: Bei 998 Euro Voreinkommen beträgt die Rate 67,1 Prozent. Bei 1.238 Euro sind es 65,1 Prozent. Der Rechner berechnet Zwischenwerte ohne vorzeitige Rundung und zeigt die Rate mit einer Nachkommastelle. Der tatsächliche Bescheid folgt den gesetzlichen Rundungsvorgaben und den anerkannten Einkommensdaten.
Basiselterngeld bei Teilzeit
Wer während des Bezugs Einkommen aus Erwerbstätigkeit hat, erhält die Ersatzrate auf den positiven Unterschied zwischen dem berücksichtigten Einkommen vor und nach der Geburt. Bei 2.000 Euro vorher und 500 Euro danach beträgt der Unterschied 1.500 Euro. Mit 65 Prozent entstehen 975 Euro Basiselterngeld vor Zuschlägen.
Als Voreinkommen sind höchstens 2.770 Euro anzusetzen. Bei 3.200 Euro vorher und 1.570 Euro danach beträgt der relevante Unterschied daher 1.200 Euro, nicht 1.630 Euro. Mit 65 Prozent sind das 780 Euro.
Fällt rechnerisch weniger als 300 Euro an, greift grundsätzlich der Mindestbetrag. Auch wenn kein Einkommen wegfällt, kann der Mindestbetrag verbleiben, sofern die übrigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Andere Einnahmen oder Leistungen können jedoch angerechnet werden.
Während des Bezugs darf die zulässige durchschnittliche Wochenarbeitszeit nicht überschritten werden. Das Modul prüft Stunden nicht. Planen Sie Arbeitszeit und Einkommen nach Lebensmonaten des Kindes, nicht nur nach Kalendermonaten.
Warum ElterngeldPlus nicht immer die Hälfte ist
ElterngeldPlus wird zunächst wie Basiselterngeld aus dem Einkommensunterschied berechnet. Danach greift ein eigener Deckel: höchstens die Hälfte des theoretischen Basiselterngeldes, das ohne nachgeburtliches Einkommen zustünde. Außerdem gelten 150 Euro Mindest- und 900 Euro Höchstbetrag vor Zuschlägen.
Ohne Einkommen nach der Geburt ist ElterngeldPlus daher halb so hoch wie Basiselterngeld und kann dafür grundsätzlich doppelt so lange bezogen werden. Bei Teilzeit kann der Betrag dagegen genauso hoch sein wie das Basiselterngeld mit Einkommen.
Im Standardbeispiel wären 65 Prozent des Unterschieds 975 Euro. Ohne nachgeburtliches Einkommen wären theoretisch 1.300 Euro Basiselterngeld möglich; die Hälfte und damit der Deckelungsbetrag sind 650 Euro. ElterngeldPlus beträgt folglich 650 Euro. Bei 1.200 Euro Einkommen nach der Geburt wären 65 Prozent des Unterschieds nur 520 Euro. Dieser Wert liegt unter dem Deckel und wird zum ElterngeldPlus.
Geschwisterbonus richtig einsetzen
Der Geschwisterbonus erhöht den berechneten Betrag um zehn Prozent, mindestens um 75 Euro beim Basiselterngeld und 37,50 Euro beim ElterngeldPlus. Er kommt in Betracht, wenn im Haushalt mindestens ein weiteres Kind unter drei Jahren, mindestens zwei weitere Kinder unter sechs Jahren oder ein weiteres Kind mit Behinderung unter 14 Jahren lebt. Für die Behinderung nennt das Familienportal einen Grad der Behinderung von mindestens 20.
Der Bonus endet mit dem Lebensmonat, in dem das ältere Kind die maßgebliche Altersgrenze erreicht. Deshalb kann die Leistung innerhalb des geplanten Bezugszeitraums sinken. Aktivieren Sie das Feld nur für Monate, in denen die Voraussetzung tatsächlich erfüllt ist.
Der Rechner wendet die zehn Prozent auf den gewählten Basis- oder Plusbetrag vor Zuschlägen an und berücksichtigt den jeweiligen Mindestbonus. Bei 975 Euro Basiselterngeld sind es 97,50 Euro; beim Mindestbetrag von 300 Euro sind es nicht 30, sondern 75 Euro.
Mehrlingszuschlag bei Zwillingen und weiteren Mehrlingen
Für Mehrlinge wird nicht für jedes Kind ein vollständiges Elterngeld gezahlt. Stattdessen erhöht sich die Leistung für jedes weitere gleichzeitig geborene Kind um 300 Euro Basiselterngeld oder 150 Euro ElterngeldPlus. Zwillinge bedeuten einen Zuschlag, Drillinge zwei Zuschläge.
Dadurch steigen auch Mindest- und Höchstbeträge. Bei Zwillingen reicht Basiselterngeld einschließlich Mehrlingszuschlag beispielsweise von 600 bis 2.100 Euro; beim ElterngeldPlus von 300 bis 1.050 Euro, jeweils bevor ein möglicher Geschwisterbonus im Einzelfall betrachtet wird.
Tragen Sie die Gesamtzahl der gleichzeitig geborenen Kinder ein. Bei einem Kind bleibt der Zuschlag null. Adoption, Aufnahmezeitpunkt und andere besondere Konstellationen sollten direkt mit der Elterngeldstelle geklärt werden.
Einkommensgrenze von 175.000 Euro
Für Geburten ab 1. April 2025 entfällt der Anspruch, wenn das zu versteuernde Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt mehr als 175.000 Euro beträgt. Bei Paaren und getrennt erziehenden Eltern werden die Einkommen beider Elternteile zusammengerechnet; bei Alleinerziehenden zählt das eigene Einkommen.
Zu versteuerndes Einkommen ist nicht dasselbe wie Bruttoarbeitslohn oder verfügbares Netto. Es ergibt sich nach steuerlichen Abzügen und steht regelmäßig im Steuerbescheid. Der Rechner behandelt eine Eingabe bis einschließlich 175.000 Euro nicht als Überschreitung und setzt bei einem höheren Wert die geschätzte Leistung auf null.
Das ist lediglich eine Vorprüfung. Wenn die Höhe noch nicht feststeht, kann eine vorläufige Bewilligung möglich sein. Für Geburten vor dem Stichtag galten andere Grenzen; wählen Sie dafür keine aktuelle 175.000-Euro-Prüfung ohne Übergangsrecht.
Bezugsdauer und Lebensmonate
Ein Elternteil kann Basiselterngeld grundsätzlich höchstens zwölf Lebensmonate beziehen. Zusammen können Eltern regelmäßig bis zu 14 Lebensmonate verteilen, wenn die Voraussetzungen der zusätzlichen Partnermonate vorliegen. Ein Basiselterngeld-Monat lässt sich grundsätzlich in zwei ElterngeldPlus-Monate umwandeln.
Für Geburten ab April 2024 dürfen beide Eltern Basiselterngeld in der Regel nur einen Lebensmonat innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate gleichzeitig beziehen. Ausnahmen gelten unter anderem für bestimmte Frühgeburten, Mehrlinge und besondere Behinderungskonstellationen. Sobald ein Elternteil ElterngeldPlus bezieht, bestehen andere Kombinationsmöglichkeiten.
Der Partnerschaftsbonus kann zwei, drei oder vier zusätzliche aufeinanderfolgende ElterngeldPlus-Monate für beide Eltern eröffnen, wenn beide im erforderlichen Stundenkorridor arbeiten. Nach aktueller Bundesinformation sind durchschnittlich mindestens 24 und höchstens 32 Wochenstunden erforderlich.
Die frei einstellbare Monatszahl im Ergebnis multipliziert nur den unveränderten Monatsbetrag. Sie bestätigt weder Anspruchsdauer noch zulässige Aufteilung. Erstellen Sie einen Lebensmonatsplan, in dem Einkommen, Mutterschaftsleistungen, Leistungsart und betreuender Elternteil je Monat festgehalten werden.
Mutterschaftsleistungen und andere Anrechnungen
Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkasse, Arbeitgeberzuschuss und vergleichbare Leistungen für dasselbe Kind werden auf Elterngeld angerechnet. Lebensmonate mit Mutterschaftsleistungen gelten bei der Mutter als Basiselterngeld-Monate, selbst wenn die Leistung nur für einen Teil des Lebensmonats zusteht.
Auch ausländische oder andere Entgeltersatzleistungen, Einkommen während des Bezugs und Elterngeld für ein älteres Kind können besondere Anrechnungsregeln auslösen. Der einfache Monatsrechner zieht solche Beträge nicht ab, weil dafür Art, Zeitraum und Zuordnung benötigt werden.
Elterngeld selbst ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Es kann den Steuersatz auf anderes steuerpflichtiges Einkommen erhöhen und muss in der Steuererklärung angegeben werden. Legen Sie deshalb eine Steuerreserve zurück, statt den kompletten Monatsbetrag fest zu verplanen.
Beispiele zum Gegenprüfen
| Vorher | Nachher | Basis | Plus | Erklärung |
|---|---|---|---|---|
| 2.000 € | 0 € | 1.300 € | 650 € | Plus entspricht dem halben Basisbetrag |
| 2.000 € | 500 € | 975 € | 650 € | Plus wird vom Deckel begrenzt |
| 2.000 € | 1.200 € | 520 € | 520 € | Plus liegt unter dem Deckel |
| 3.200 € | 1.570 € | 780 € | 780 € | Voreinkommen wird mit 2.770 € angesetzt |
Die Beispiele verwenden 65 Prozent, keine Zuschläge und keine Anrechnung anderer Leistungen. Sie entsprechen den Rechenschritten des Bundesfamilienportals. Kleine Abweichungen im Bescheid können aus der amtlichen Einkommensermittlung oder Rundung entstehen.
Verändern Sie immer nur eine Eingabe und beobachten Sie Unterschied, Basisbetrag und Deckel. Auf diese Weise wird sichtbar, ob mehr Teilzeiteinkommen den Basisbetrag reduziert oder ob ElterngeldPlus noch am Deckel hängt.
Unterlagen für eine belastbare Planung
Sammeln Sie Gehaltsabrechnungen des Bemessungszeitraums, Nachweise zu Mutterschutz und älteren Elterngeldbezügen, Steuerbescheide und eine realistische Prognose des Einkommens im Bezugszeitraum. Selbstständige benötigen regelmäßig Gewinnunterlagen. Für Zuschläge sind Nachweise zu Geschwistern, Mehrlingen oder Behinderung relevant.
Prüfen Sie die Lebensmonate ab dem tatsächlichen Geburtstag. Ein Kind, das am 18. geboren ist, hat Lebensmonate vom 18. bis zum 17. des Folgemonats. Ein kalenderbezogener Teilzeitvertrag kann dadurch zwei Lebensmonate unterschiedlich betreffen.
Reichen Sie den Antrag nicht unnötig spät ein, denn Elterngeld wird nur begrenzt rückwirkend gezahlt. Die zuständige Stelle kann offene Fragen zu Bemessungszeitraum, Ausklammerung, selbstständiger Tätigkeit und Anrechnung verbindlich einordnen.
Häufige Fragen zum Elterngeld-Rechner
Ist mein Gehaltsnetto das richtige Elterngeld-Netto?
Nicht zwingend. Die Elterngeldstelle ermittelt ein eigenes pauschaliertes Netto nach dem BEEG. Nutzen Sie möglichst einen dafür vorbereiteten Wert.
Warum werden höchstens 2.770 Euro Voreinkommen berücksichtigt?
Das BEEG begrenzt das Einkommen vor der Geburt für die Differenzberechnung auf 2.770 Euro. Daraus folgt bei vollem Ausfall der Höchstbetrag von 1.800 Euro.
Ist ElterngeldPlus immer halb so hoch?
Nur ohne Einkommen nach der Geburt. Bei Teilzeit kann ElterngeldPlus bis zum halben theoretischen Basisbetrag genauso hoch sein wie Basiselterngeld mit Einkommen.
Gilt die Grenze von 175.000 Euro für Bruttoeinkommen?
Nein. Gemeint ist das zu versteuernde Einkommen im maßgeblichen Kalenderjahr, bei Paaren grundsätzlich als gemeinsame Summe.
Kann ich Geschwister- und Mehrlingszuschlag gleichzeitig erhalten?
Das kann möglich sein, wenn beide gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Der Rechner zeigt beide Zuschläge getrennt.
Ist die Periodensumme ein garantierter Gesamtanspruch?
Nein. Sie multipliziert nur den aktuellen Monatswert. Bezugsdauer, Monatsaufteilung, Einkommen und Anrechnungen müssen für jeden Lebensmonat gesondert geprüft werden.
References
- Familienportal des Bundes: Fragen und Antworten zu Höhe, Plus, Zuschlägen und Bezugsplanung
- Familienportal des Bundes: Einkommensgrenze und paralleler Bezug
- Bundesministerium der Justiz: § 2 BEEG – Höhe des Elterngeldes
- Bundesministerium der Justiz: § 2a BEEG – Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag
- Bundesministerium der Justiz: § 4a BEEG – Basiselterngeld und ElterngeldPlus