BAföG-Rechner: Förderungshöhe 2026 online berechnen

STUDIUM · 2026

BAföG-Rechner: studentischen Bedarf grob schätzen

Berechnen Sie den gesetzlichen Monatsbedarf für Studierende aus Grundbedarf, Wohnpauschale, Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag sowie Kinderbetreuungszuschlag. Bereits fachlich ermittelte Anrechnungsbeträge für Einkommen und Vermögen werden transparent abgezogen.

Bedarf und Anrechnung

Unverbindliche Monatsübersicht

Geschätzter Förderbetrag992,00 € pro Monat
Grundbedarf Studium475,00 €
Wohnpauschale380,00 €
KV-/PV-Zuschlag137,00 €
Kinderbetreuungszuschlag0,00 €
Anrechnung Einkommen0,00 €
Vermögensanrechnung pro Monat0,00 €

Die Eingabefelder für Einkommen erwarten bereits anrechenbare Beträge nach Freibeträgen, nicht Bruttoverdienste. Das Amt berechnet sie verbindlich.

Was dieser BAföG-Rechner abbildet

Die Ausbildungsförderung für Studierende folgt einem Bedarfsschema. Für Hochschulen, höhere Fachschulen und Akademien beträgt der monatliche Grundbedarf nach § 13 BAföG 475 Euro. Hinzu kommt eine Wohnpauschale von 59 Euro bei den Eltern oder 380 Euro außerhalb des Elternhaushalts. Eigene Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können den Bedarf weiter erhöhen.

Studierende, die mit einem eigenen Kind unter 14 Jahren in einem Haushalt leben, können einen Kinderbetreuungszuschlag von 160 Euro pro Kind erhalten. Er wird nur einem förderungsberechtigten Elternteil gewährt. Der Rechner addiert diesen Zuschlag zur Bedarfssumme, prüft aber weder Haushaltszugehörigkeit noch konkurrierende Ansprüche des anderen Elternteils.

Vereinfachtes Schema: Grundbedarf + Wohnen + KV/PV + Kinderbetreuung − anrechenbares eigenes Einkommen − anrechenbares Eltern-/Partnereinkommen − monatliche Vermögensanrechnung.

Das Ergebnis ist eine Orientierung für Studierende und kein vollständiger Bescheid. Förderungsfähige Ausbildung, Staatsangehörigkeit beziehungsweise Aufenthaltsstatus, Eignung, Altersgrenze, Fachrichtungswechsel, Förderungshöchstdauer und Leistungsnachweis werden nicht automatisch geprüft. Ohne Anspruch dem Grunde nach entsteht trotz positiver Zahl keine Förderung.

Aktuelle Bedarfskomponenten für Studierende

475 €
Grundbedarf an Hochschule, Akademie oder höherer Fachschule
59 / 380 €
Wohnen bei den Eltern oder auswärts
137 / 233 €
typische gesetzliche KV-/PV-Zuschläge je Versicherungsstatus
160 €
pro eigenem Kind unter 14 im Haushalt

Studentisch Pflichtversicherte erhalten nach § 13a BAföG 102 Euro für Krankenversicherung und 35 Euro für Pflegeversicherung, zusammen 137 Euro. Für bestimmte freiwillig oder nach einer Auffangregelung Versicherte sind es 185 Euro und 48 Euro, zusammen 233 Euro. Private Versicherung und Sonderfälle können anders begrenzt sein.

Der Wohnzuschlag ist eine Pauschale und nicht die Erstattung der tatsächlichen Miete. Wer auswärts 650 Euro warm zahlt, erhält deshalb nicht automatisch 650 Euro Wohnbedarf. Umgekehrt hängt die Pauschale nicht davon ab, ob die tatsächliche Miete unter 380 Euro liegt. Eigentum der Eltern kann rechtlich weiterhin als Wohnen bei den Eltern gelten.

Für Schularten, Fachschulen, Abendgymnasium, Kolleg und Praktikum gelten teilweise andere Bedarfssätze. Die Seite ist ausdrücklich als Studenten-BAföG-Rechner konzipiert. Schüler-BAföG und Aufstiegs-BAföG sollten mit eigenen Regeln berechnet werden.

Eigenes Einkommen richtig einordnen

BAföG rechnet nicht einfach das monatliche Bruttogehalt vom Bedarf ab. Maßgeblich ist das Einkommen im gesamten Bewilligungszeitraum. Steuerrechtliche und sozialrechtliche Abzüge, Werbungskostenpauschalen und Freibeträge werden nach den BAföG-Regeln berücksichtigt; der verbleibende Gesamtbetrag wird auf die Monate des Bewilligungszeitraums verteilt.

§ 23 BAföG nennt einen monatlichen Freibetrag für den Auszubildenden und weitere Freibeträge für Ehe- beziehungsweise Lebenspartner und Kinder. Der persönliche Freibetrag kann durch gesetzliche Bekanntmachung angepasst werden. Ausbildungsvergütung und bestimmte öffentliche Ausbildungsleistungen werden abweichend oder vollständig angerechnet.

Das Feld „anrechenbares eigenes Einkommen“ erwartet deshalb den bereits nach diesen Schritten verbleibenden Monatsbetrag. Wer nur den erwarteten Bruttoverdienst kennt, sollte nicht so tun, als sei dieser vollständig anzurechnen. Für eine erste Nullannahme kann das Feld leer bleiben; die Ergebnisnotiz macht dann deutlich, dass eine Amtsberechnung noch fehlt.

Ändert sich das tatsächliche Einkommen im Bewilligungszeitraum, kann die endgültige Anrechnung vom ursprünglichen Bescheid abweichen und zu Nachzahlung oder Rückforderung führen. Bewahren Sie Lohnabrechnungen auf und melden Sie relevante Änderungen fristgerecht.

Einkommen der Eltern oder des Partners

Bei der üblichen elternabhängigen Förderung wird Einkommen der Eltern nach speziellen Regeln berücksichtigt. Ausgangspunkt ist grundsätzlich ein zurückliegendes Kalenderjahr. Steuern, Sozialpauschalen und Freibeträge für Eltern, Ehepartner, Kinder und weitere Unterhaltsberechtigte beeinflussen den Anrechnungsbetrag. Verbleibendes Einkommen wird nicht in jedem Fall vollständig eins zu eins abgezogen.

Ist das aktuelle Einkommen wesentlich niedriger als im maßgeblichen früheren Jahr, kann ein Aktualisierungsantrag möglich sein. Dieser kann zu einer vorläufigen Berechnung führen und trägt ein Rückforderungsrisiko, wenn das tatsächliche Einkommen später höher ausfällt. Eine pauschale Eingabe des heutigen Nettoeinkommens bildet das Verfahren nicht ab.

Elternunabhängige Förderung kommt nur in gesetzlich geregelten Fällen in Betracht, etwa nach bestimmten Zeiten der Erwerbstätigkeit oder bei besonderen Ausbildungswegen. Sie ist nicht frei wählbar. Auch dann können eigenes Einkommen, Vermögen und gegebenenfalls Partnereinkommen relevant bleiben.

Das Rechnerfeld nimmt den anrechenbaren Monatsbetrag aus einer Vorberechnung oder einem früheren Bescheid auf. Es ist kein Eltern-Einkommensrechner. Dadurch bleibt sichtbar, welche Größe die Förderung tatsächlich kürzt, ohne die umfangreichen §§ 21, 24 und 25 durch eine unzuverlässige Nettoformel zu ersetzen.

Vermögen und Freibetrag

Maßgeblich ist das anrechenbare Nettovermögen zum Zeitpunkt der Antragstellung. Nach § 29 BAföG bleiben für Auszubildende unter 30 Jahren 15.000 Euro und ab vollendetem 30. Lebensjahr 45.000 Euro anrechnungsfrei. Für Ehe- oder Lebenspartner und jedes Kind kommen jeweils 2.300 Euro hinzu; diese zusätzlichen Freibeträge bildet das vereinfachte Eingabefeld nicht automatisch ab.

Der Rechner zieht den altersabhängigen Grundfreibetrag vom eingegebenen Nettovermögen ab und verteilt einen positiven Rest gleichmäßig auf den gewählten Bewilligungszeitraum. Bei 18.000 Euro Vermögen, Alter 24 und zwölf Monaten entstehen vereinfacht 3.000 ÷ 12 gleich 250 Euro monatliche Anrechnung.

Vermögen umfasst nicht nur Kontoguthaben. Wertpapiere, bestimmte Forderungen, Fahrzeuge oder andere verwertbare Werte können zählen; Schulden und Lasten werden unter gesetzlichen Voraussetzungen abgezogen. Selbst bewohnte angemessene Immobilien, Härten und Verwertungshindernisse benötigen eine Einzelfallprüfung.

Vermögen kurz vor dem Antrag ohne angemessene Gegenleistung zu übertragen kann weiterhin zugerechnet werden. Geben Sie Werte vollständig und zum richtigen Stichtag an. Kontenabfragen und Nachweise machen eine vorsätzlich zu niedrige Eingabe nicht zu einer zulässigen Planung.

Bewilligungszeitraum und Antrag

Eigenes Einkommen wird über den Bewilligungszeitraum betrachtet, Vermögen dagegen grundsätzlich am Antragstag festgestellt. Der Bewilligungszeitraum beträgt häufig zwölf Monate, kann aber abweichen. Das Eingabefeld verändert ausschließlich die vereinfachte Verteilung des Vermögensüberschusses.

Ausbildungsförderung wird frühestens vom Beginn des Antragsmonats geleistet. Ein später eingereichter vollständiger Antrag kann daher Geld kosten. Reichen Sie zumindest einen fristwahrenden Antrag ein und ergänzen Sie geforderte Unterlagen nach den Hinweisen des zuständigen Amts.

Typische Nachweise betreffen Immatrikulation, Wohnsituation, Krankenversicherung, eigenes Einkommen und Vermögen sowie Einkommen der Eltern oder des Partners. Folgeanträge sollten mit genügend Vorlauf gestellt werden, weil die bisherige Bewilligung nicht automatisch weiterläuft.

Der sichtbare Rechenbetrag begründet keinen Anspruch. Nur das zuständige Amt kann persönliche Voraussetzungen, Förderungsfähigkeit, Anrechnung und Förderungsart verbindlich feststellen.

Zuschuss, Darlehen und Rückzahlung

Studenten-BAföG wird im Regelfall teilweise als Zuschuss und teilweise als zinsloses Staatsdarlehen geleistet. Der Kinderbetreuungszuschlag ist eine Zusatzleistung mit eigener Behandlung. In Sonderfällen, etwa über die Förderungshöchstdauer hinaus oder bei bestimmten Abschlussphasen, kann die Förderungsart abweichen.

Der Rechner teilt den Monatsbetrag nicht in Zuschuss und Darlehen. Eine einfache Halbierung könnte wegen Kinderbetreuungszuschlag, Anrechnungsreihenfolge und Sonderformen falsch sein. Maßgeblich ist die im Bescheid ausgewiesene Zusammensetzung.

Die Rückzahlung des Staatsdarlehens beginnt regelmäßig erst mehrere Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer und wird vom Bundesverwaltungsamt verwaltet. Rückzahlungsbegrenzungen, Raten, Freistellung bei geringem Einkommen und Nachlässe bei vorzeitiger Ablösung folgen eigenen Regeln.

Für die Studienfinanzierung sollte der Förderbetrag nicht mit einem frei verfügbaren Konsumentenkredit gleichgesetzt werden. BAföG dient Lebensunterhalt und Ausbildung. Ein Budget sollte Semesterbeitrag, Lernmittel, Miete, Versicherung und unregelmäßige Kosten realistisch einplanen.

Ergebnis prüfen und Szenarien vergleichen

Beginnen Sie mit der richtigen Wohn- und Versicherungsart. Prüfen Sie dann, ob ein eigener Kinderbetreuungszuschlag tatsächlich nur von Ihnen beansprucht wird. Vergleichen Sie die Bedarfssumme mit den aktuellen gesetzlichen Beträgen. Erst danach betrachten Sie Anrechnungen.

Für ein Szenario mit Nebenjob verändern Sie nicht den Bedarf, sondern den fachlich ermittelten anrechenbaren Einkommensbetrag. Ein Bruttoverdienst unter einer populären Monatsgrenze ist nicht automatisch in jedem Bewilligungszeitraum vollständig frei, weil Zeitraum, Werbungskosten, Sozialpauschale und Art der Vergütung zählen.

Bei einem Umzug wechselt die Wohnpauschale typischerweise von 59 auf 380 Euro. Der reale Mietanstieg kann größer sein, sodass trotz höherer Förderung weniger Geld verfügbar bleibt. Vergleichen Sie daher nicht nur BAföG, sondern ein vollständiges Monatsbudget.

Wenn das Ergebnis null ist, kann dennoch ein Antrag sinnvoll sein, falls Eingaben unsicher sind oder sich Einkommen geändert hat. Umgekehrt garantiert ein hoher Rechenbetrag keine Bewilligung, wenn persönliche oder ausbildungsbezogene Voraussetzungen fehlen.

Notieren Sie für jedes Szenario, welche Zahl belegt und welche nur angenommen ist. Amtliche Anrechnungsbeträge aus einem früheren Bescheid dürfen nicht unkritisch auf ein neues Jahr übertragen werden, wenn Einkommen, Geschwister, Familienstand oder Bewilligungszeitraum verändert sind. Ein sauber beschrifteter Vergleich hilft, gezielt die fehlenden Nachweise beim Amt zu klären.

Häufige Fragen zum BAföG-Rechner

Wie hoch ist der studentische Grundbedarf?

Für Studierende an Hochschulen, höheren Fachschulen und Akademien beträgt er aktuell 475 Euro monatlich, zuzüglich Wohn- und möglicher weiterer Zuschläge.

Wie hoch ist die Wohnpauschale?

Bei den Eltern sind es 59 Euro, außerhalb des Elternhaushalts 380 Euro. Die tatsächliche Miethöhe wird nicht eins zu eins erstattet.

Wird ein Minijob vollständig angerechnet?

Nicht automatisch. Einkommen wird über den Bewilligungszeitraum nach Abzügen und Freibeträgen berechnet. Ausbildungsvergütung kann abweichend behandelt werden.

Wie viel Vermögen darf ich haben?

Der Grundfreibetrag beträgt unter 30 Jahren 15.000 Euro und ab 30 Jahren 45.000 Euro. Zusätzliche Freibeträge und Härteregeln können gelten.

Ist BAföG komplett geschenkt?

Studentenförderung besteht regelmäßig aus Zuschuss und zinslosem Staatsdarlehen. Zusatzleistungen und Sonderfälle können eine andere Zusammensetzung haben.

Ab wann wird BAföG gezahlt?

Frühestens ab Beginn des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde, sofern die Voraussetzungen vorliegen. Eine rückwirkende Zahlung für frühere Monate ist grundsätzlich nicht zu erwarten.

References

Nach oben scrollen