Einkommensteuer-Rechner 2026
Berechnen Sie die tarifliche deutsche Einkommensteuer aus dem zu versteuernden Einkommen. Der Rechner zeigt Grundtarif oder Splittingtarif, Durchschnitts- und Grenzsteuersatz und ordnet das Ergebnis transparent in die fünf Tarifzonen ein.
Tarifdaten eingeben
Bitte nicht das Bruttogehalt eingeben. Das zu versteuernde Einkommen steht im Steuerbescheid und entsteht erst nach Abzügen, Freibeträgen und Verlustverrechnung.
Tarifergebnis
Progressionszone II
Der Steuersatz steigt mit dem Einkommen; der Spitzensteuersatz ist noch nicht erreicht.
Was dieser Einkommensteuer-Rechner berechnet
Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer. Dieser Rechner wendet den für 2026 geltenden Tarif aus § 32a Einkommensteuergesetz auf das eingegebene zu versteuernde Einkommen, kurz zvE, an. Bei einer Einzelveranlagung gilt der Grundtarif. Bei einer gemeinsamen Veranlagung von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern wird das Splittingverfahren verwendet: Das gemeinsame zvE wird halbiert, die Steuer auf die Hälfte berechnet und anschließend verdoppelt.
Das Ergebnis ist die tarifliche Einkommensteuer. Es ist weder eine Lohnabrechnung noch eine vollständige Steuererklärung. Lohnsteuer ist die während des Jahres vom Arbeitslohn einbehaltene Vorauszahlung; die endgültige Einkommensteuer berücksichtigt alle steuerpflichtigen Einkünfte und die im Veranlagungsverfahren anerkannten Abzüge. Deshalb können Lohnsteuer und tarifliche Einkommensteuer deutlich voneinander abweichen.
Nicht enthalten sind Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Gewerbesteuer, Kapitalertragsteuer, ausländische Steuern, Vorauszahlungen und bereits einbehaltene Lohnsteuer. Diese Positionen folgen jeweils eigenen Regeln. Die Ausgabe zeigt daher keine Nachzahlung und keine Erstattung, sondern isoliert die Belastung nach dem Einkommensteuertarif.
Die fünf Tarifzonen im Steuerjahr 2026
Der deutsche Einkommensteuertarif ist progressiv. Bis zum Grundfreibetrag fällt keine tarifliche Einkommensteuer an. Danach steigt der Grenzsteuersatz in zwei Progressionszonen. Es folgen die lineare Zone mit 42 Prozent und ab einem besonders hohen zvE die sogenannte Reichensteuer mit 45 Prozent. Die Grenzen beziehen sich beim Splittingtarif auf die Hälfte des gemeinsamen Einkommens.
Eine Tarifgrenze bedeutet nicht, dass plötzlich das gesamte Einkommen mit dem höheren Satz besteuert wird. Nur die zusätzliche Belastung folgt der nächsten Formel. Die Zonen schließen rechnerisch aneinander an. Dadurch steigt die Gesamtsteuer stetig, während der Durchschnittssteuersatz immer unter dem Grenzsteuersatz bleibt, solange ein steuerfreier und niedriger belasteter Teil vorhanden ist.
Der dunkle Marker in der Ergebnisbox ordnet das maßgebliche Einkommen lediglich anschaulich ein. Die Balkenbreiten sind nicht maßstabsgetreu, weil die oberste Zone kein festes Ende hat. Für die Zahl selbst verwendet das Skript ausschließlich die gesetzliche Formel und die amtlichen Eurogrenzen.
Zu versteuerndes Einkommen richtig bestimmen
Das zvE ist nicht identisch mit Bruttolohn, Umsatz, Gewinn vor Steuern oder dem Geld, das auf dem Konto eingeht. Ausgangspunkt ist die Summe der steuerlichen Einkünfte aus den sieben Einkunftsarten. Von Einnahmen werden je nach Einkunftsart Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen. Anschließend können unter anderem Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen, außergewöhnliche Belastungen, Freibeträge und Verlustabzüge das Einkommen verändern.
Bei Arbeitnehmern ist der Jahresbruttolohn deshalb nur ein Baustein. Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, Werbungskosten und weitere abzugsfähige Beträge liegen zwischen Brutto und zvE. Auch Einkünfte aus Vermietung, selbstständiger Arbeit oder einer Rente können hinzukommen. Ein Einkommensteuerrechner kann erst dann präzise sein, wenn diese vorgelagerte Ermittlung bereits erfolgt ist.
Für eine schnelle Orientierung können Sie den zvE-Wert aus dem jüngsten Einkommensteuerbescheid übernehmen und um erwartete Änderungen bereinigen. Für eine Planrechnung sollten Einnahmen und Abzüge des neuen Jahres vollständig geschätzt werden. Wer einfach das Bruttogehalt eingibt, überschätzt die tarifliche Steuer normalerweise und erhält keine belastbare Nettozahl.
Bei einer Zusammenveranlagung wird das gemeinsame zvE beider Personen eingegeben, nicht nur das höhere Einkommen. Das Splittingverfahren teilt die Bemessungsgrundlage rechnerisch, nicht tatsächlich. Beide Personen bleiben gemeinsam Steuerschuldner, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen der Zusammenveranlagung vorliegen.
Grundtarif und Ehegattensplitting vergleichen
Das Splittingverfahren wirkt besonders, wenn die Einkommen zweier gemeinsam veranlagter Personen unterschiedlich hoch sind. Durch die Halbierung wird ein Teil des hohen Einkommens rechnerisch in niedrigere Progressionsbereiche verschoben. Sind beide zvE ungefähr gleich, entspricht die gemeinsame Splittingsteuer weitgehend der Summe zweier Einzelsteuern und der Vorteil ist gering.
Einzelperson
Bei 50.000 Euro zvE berechnet der Rechner den Grundtarif direkt auf 50.000 Euro. Grundfreibetrag und Progressionsformeln gelten einmal. Das Ergebnis sagt nichts darüber aus, welche Lohnsteuer bereits abgeführt wurde.
Zusammenveranlagung
Bei 80.000 Euro gemeinsamem zvE wird zunächst die Grundtarifsteuer für 40.000 Euro ermittelt und dann verdoppelt. Das ist die Splittingsteuer des Paares, unabhängig davon, wie die 80.000 Euro intern verteilt sind.
Die Wahl zwischen Einzel- und Zusammenveranlagung hängt nicht nur vom Tarif ab. Verlustverrechnung, ausländische Einkünfte, Lohnersatzleistungen, Kirchenzugehörigkeit und besondere Abzüge können die günstigere Variante beeinflussen. Ehegatten können die Veranlagungsart grundsätzlich im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen wählen; eine individuelle Vergleichsrechnung erfordert jedoch die vollständigen Steuerdaten beider Personen.
Der Rechner simuliert keine fiktive Eheschließung und entscheidet nicht über die Berechtigung zum Splitting. Er zeigt ausschließlich die mathematische Wirkung der Tarifvorschrift. Bei dauerndem Getrenntleben, Todesfällen oder einer Eheschließung im Laufe des Jahres gelten besondere Voraussetzungen, die fachlich geprüft werden sollten.
Durchschnittssteuersatz und Grenzsteuersatz verstehen
Der Durchschnittssteuersatz ist die berechnete Einkommensteuer geteilt durch das zvE. Er zeigt, welcher Anteil der gesamten steuerlichen Bemessungsgrundlage als tarifliche Steuer anfällt. Bei 0 Euro Steuer beträgt er 0 Prozent. Er eignet sich für eine grobe Gesamtbetrachtung, darf aber nicht mit dem Steuersatz auf den nächsten verdienten Euro verwechselt werden.
Der Grenzsteuersatz beschreibt die zusätzliche Steuer auf zusätzliches zvE. Der Rechner nähert ihn an, indem er die Tarifsteuer bei einem um 100 Euro höheren zvE mit dem Ausgangswert vergleicht. Wegen der gesetzlichen Abrundung auf volle Euro und des kurzen Messintervalls kann die Anzeige leicht springen. Sie ist eine Planungsgröße, keine eigene Steuerposition.
Ein Grenzsteuersatz von 42 Prozent bedeutet nicht, dass 42 Prozent des gesamten Einkommens abgeführt werden. Der Grundfreibetrag bleibt steuerfrei, und die darunterliegenden Teile wurden nach niedrigeren Formeln belastet. Erst der zusätzliche Betrag in dieser Zone unterliegt näherungsweise dem Grenzsatz. Genau deshalb liegt der Durchschnittssatz deutlich darunter.
Für Entscheidungen über Mehrarbeit, Bonus, Abfindung oder Selbstständigkeit reicht der Tarifgrenzsatz allein nicht aus. Sozialversicherungsbeiträge, Werbungskosten, der Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und der Wegfall einkommensabhängiger Leistungen können die tatsächliche Veränderung des verfügbaren Einkommens verstärken oder abschwächen.
Vom Tarifergebnis zur möglichen Nachzahlung
Eine Steuererklärung vergleicht die festgesetzte Jahressteuer mit Vorauszahlungen und Steuerabzugsbeträgen. Wurde während des Jahres mehr Lohnsteuer oder Einkommensteuer-Vorauszahlung geleistet als festgesetzt, kann eine Erstattung entstehen. Wurde weniger vorausgezahlt, ergibt sich eine Nachzahlung. Der hier berechnete Tarifbetrag ist nur die erste Seite dieses Vergleichs.
Zusätzlich können Steuerermäßigungen die festzusetzende Einkommensteuer direkt senken. Beispiele sind unter gesetzlichen Voraussetzungen haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen oder anrechenbare Gewerbesteuer. Solche Abzüge wirken nach der Tarifberechnung und sind deshalb nicht aus dem zvE allein ableitbar. Auch Progressionsvorbehalt und besondere Steuersätze können die Rechnung verändern.
Für eine realistische Rücklage sollten Selbstständige nicht einfach den Durchschnittssatz auf den Umsatz anwenden. Maßgeblich ist der steuerliche Gewinn, ergänzt um weitere Einkünfte und vermindert um persönliche Abzüge. Vorauszahlungen werden quartalsweise festgesetzt und können bei veränderten Gewinnen angepasst werden. Die tarifliche Simulation ist ein Ausgangspunkt für Liquiditätsplanung, kein Vorauszahlungsbescheid.
Die Berechnung ist eine nachvollziehbare Tarifberechnung, keine Steuerberatung. Bei Abfindungen, Veräußerungsgewinnen, Auslandssachverhalten, Progressionsvorbehalt oder außerordentlichen Einkünften können Sondervorschriften eine andere Steuer ergeben.
Rechenschritte kontrollieren und Jahre nicht vermischen
Für eine manuelle Plausibilitätsprüfung runden Sie das zvE zunächst auf volle Euro ab. Bestimmen Sie danach die passende Tarifzone und setzen Sie den Wert in die zugehörige Formel ein. In den Progressionszonen werden Hilfsgrößen verwendet, die das Einkommen relativ zur unteren Zonengrenze ausdrücken. Das Ergebnis wird nach den gesetzlichen Rundungsregeln auf volle Euro abgerundet. Bei einer Zusammenveranlagung geschieht dieser Rechenschritt mit dem halben gemeinsamen zvE; erst die so ermittelte Steuer wird verdoppelt.
Schon wenige Euro Unterschied können wegen der Abrundung zu einem um einen oder zwei Euro abweichenden Ergebnis führen. Das ist kein Rechenfehler. Größere Abweichungen deuten dagegen häufig darauf hin, dass Bruttoeinkommen statt zvE eingegeben, der falsche Veranlagungstarif gewählt oder eine Steuerermäßigung aus dem Bescheid mit der Tarifsteuer verglichen wurde. Prüfen Sie deshalb immer, welche Zeile und welches Steuerjahr die Vergleichszahl beschreibt.
Tarifgrenzen und Formelkonstanten werden regelmäßig durch Gesetze angepasst, etwa um den Grundfreibetrag zu erhöhen oder die kalte Progression auszugleichen. Ein Rechner für 2025 darf daher nicht unverändert für 2026 genutzt werden. Umgekehrt sollte ein 2026-Ergebnis nicht zur Kontrolle eines Bescheids für ein früheres Jahr dienen. Dieser Rechner trägt das Tarifjahr sichtbar im Kopfbereich und verwendet ausschließlich die dort genannten Grenzen.
Bei Prognosen über mehrere Jahre empfiehlt sich eine getrennte Rechnung pro Kalenderjahr. Verteilen sich Einnahmen ungleich, wirkt die Progression in jedem Jahr neu. Eine einfache Multiplikation einer Monatssteuer oder die Zusammenfassung mehrerer Jahre in einem einzigen zvE bildet diesen Effekt nicht ab. Für außerordentliche Einkünfte können zudem besondere Tarifvorschriften relevant sein.
Häufige Fragen zum Einkommensteuer-Rechner
Kann ich mein Bruttogehalt als zvE eingeben?
Nein. Vom Bruttogehalt werden unter anderem Werbungskosten und abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt; weitere Einkünfte können hinzukommen. Verwenden Sie möglichst das geschätzte zu versteuernde Einkommen.
Ist die Lohnsteuer bereits enthalten?
Die Lohnsteuer ist keine zusätzliche Tarifsteuer, sondern eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Der Rechner zieht bereits einbehaltene Lohnsteuer nicht vom Ergebnis ab.
Berechnet der Rechner Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer?
Nein. Die Ausgabe isoliert die tarifliche Einkommensteuer nach § 32a EStG. Zuschläge und weitere Steuerarten werden nicht addiert.
Warum ist der Grenzsteuersatz höher als der Durchschnittssatz?
Der Grenzsatz betrifft nur zusätzliches Einkommen. Grundfreibetrag und niedriger belastete Einkommensbereiche drücken den Steuersatz auf das gesamte zvE.
Verdoppelt der Splittingtarif den Grundfreibetrag?
Mathematisch wird die Grundtarifsteuer auf die Hälfte des gemeinsamen zvE berechnet und verdoppelt. Dadurch wirkt der Grundfreibetrag im gemeinsamen Tarif tatsächlich zweimal.
Warum weicht das Ergebnis vom Steuerbescheid ab?
Ein Bescheid kann Progressionsvorbehalt, Steuerermäßigungen, Sondertarife, Zuschläge und Anrechnungen enthalten. Außerdem muss der eingegebene zvE exakt mit dem festgestellten Wert übereinstimmen.