TVöD-Rechner 2026
Wählen Sie Tarifbereich, Entgeltgruppe, Stufe und Arbeitszeit. Der Rechner zeigt das monatliche Tabellenentgelt, den Teilzeitwert, die Differenz zur nächsten Stufe und eine Jahresübersicht. Er deckt die kommunale VKA-Allgemeintabelle sowie den Sozial- und Erziehungsdienst ab. TV-L, TV-H, Bund, Pflege und andere besondere Tabellen sind eigene Tarifbereiche und werden nicht mit kommunalen Werten vermischt.
Tarifpfad auswählen
85 % bildet die tarifliche Vereinbarung ab 2026 als vereinfachtes Szenario auf ein Monatsentgelt ab. Anspruch und Bemessungsgrundlage sind gesondert zu prüfen.
Entgeltübersicht
In vier Schritten zum passenden Tabellenwert
1. Tarifbereich
Prüfen Sie zuerst, ob TVöD-VKA und welche Anlage gelten. Kommunale Verwaltung und SuE verwenden unterschiedliche Gruppen.
2. Entgeltgruppe
Die Eingruppierung folgt der dauerhaft übertragenen Tätigkeit und den Tätigkeitsmerkmalen, nicht einem frei gewählten Gehaltswunsch.
3. Stufe
Berufserfahrung, Einstellung und Stufenlaufzeit bestimmen die Stufe. Sie ist nicht dasselbe wie die Entgeltgruppe.
4. Arbeitszeit
Bei Teilzeit wird das Tabellenentgelt grundsätzlich im Verhältnis der vereinbarten zur regelmäßigen Vollzeitarbeit gekürzt.
Die Auswahl ergibt zunächst das Tabellenentgelt einer Vollzeitbeschäftigung. Bei 30 vereinbarten Stunden und 39 Stunden Vollzeit beträgt der Faktor 30 ÷ 39, also rund 76,92 %. Ein Vollzeitwert von 4.000 € wird damit zu rund 3.076,92 € Tabellenentgelt. Individuell geltende regelmäßige Wochenstunden können je nach Bereich abweichen; deshalb ist der Vollzeitwert editierbar und nicht fest auf 39 Stunden eingebaut.
Die Stufenleiter rechts zeigt alle für die Gruppe vorhandenen Werte. Die aktuelle Stufe ist blau, die nächste Stufe blau umrandet. Entgeltgruppe 1 beginnt tariflich nicht mit derselben Belegung wie andere Gruppen; nicht vorhandene Tabellenfelder werden deshalb nicht als 0 € dargestellt. Im SuE-Bereich sind S 5, S 6 und S 10 nicht besetzt und erscheinen nicht in der Gruppenauswahl.
Welche Tabelle gilt: TVöD, TV-L oder SuE?
TVöD-VKA
VKA steht für die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände. Die allgemeine Tabelle betrifft viele Beschäftigte bei Städten, Gemeinden und kommunalen Einrichtungen. Der Rechner nutzt Anlage A mit Entgeltgruppen 1 bis 15 sowie 9a, 9b und 9c.
Sozial- und Erziehungsdienst
Für einschlägige kommunale Tätigkeiten gelten die S-Gruppen der Anlage C. Erzieherische oder soziale Berufsbezeichnungen allein bestimmen die Gruppe nicht; maßgeblich sind die tariflichen Tätigkeitsmerkmale und die übertragene Aufgabe.
TV-L
Der Tarifvertrag der Länder ist nicht die kommunale VKA-Tabelle. Für Landesbeschäftigte existiert auf CalcForLife bereits ein eigener TV-L-Rechner. Ein TV-L-Wert wird hier nicht aus TVöD hoch- oder heruntergerechnet.
Weitere Bereiche
TVöD Bund, Pflege, Krankenhäuser, Sparkassen, Flughäfen, Ärztetabellen und landesspezifische Tarifverträge können andere Anlagen, Wochenstunden oder Zulagen verwenden. Die Bezeichnung „öffentlicher Dienst“ allein identifiziert keine Tabelle.
Entgelterhöhung 2025 und 2026 im Rechner
Die Tarifeinigung vom 6. April 2025 erhöhte die Entgelte zum 1. April 2025 linear um 3 %, mindestens jedoch um 110 € monatlich. Dieser Sockelmechanismus führte zu den Tabellenwerten des Zeitraums April 2025 bis April 2026. Zum 1. Mai 2026 folgte eine weitere lineare Erhöhung um 2,8 %. Der Zeitraum-Schalter verwendet die jeweils veröffentlichte Tabellenstufe; eine 2025er Abrechnung wird nicht mit dem heutigen Wert bewertet.
Für den Wechsel von April zu Mai 2026 genügt bei den Tabellenwerten rechnerisch die Erhöhung um 2,8 % und Rundung auf Cent. Beispiel: Entgeltgruppe 8, Stufe 3 stieg in der VKA-Allgemeintabelle von 3.738,68 € auf 3.843,36 €. Die Differenz beträgt 104,68 € bei Vollzeit. Bei Teilzeit wird erst der zeitanteilige Tabellenwert bestimmt. Zulagen können eigene Dynamisierungsregeln haben und sind nicht automatisch im Tabellenfeld enthalten.
Die Tarifeinigung erhöhte die Jahressonderzahlung ab dem Kalenderjahr 2026 auf einheitlich 85 %. Das Eingabefeld bildet 85 % des berechneten Monatsentgelts als anschauliches Szenario ab. Die tarifliche Bemessungsgrundlage knüpft jedoch an Regeln und Referenzmonate an; Eintritt, Ausscheiden, Fehlzeiten, Teilzeitwechsel, Entgeltbestandteile und Umwandlungsmöglichkeiten können den tatsächlichen Anspruch verändern. Deshalb wird die Sonderzahlung separat und nicht als garantiertes Dreizehntel zum Jahresgrundentgelt addiert.
Stufenlaufzeit und nächste Stufe verstehen
Die allgemeine VKA-Regel sieht in den Entgeltgruppen 2 bis 15 sechs Stufen vor. Ohne einschlägige Berufserfahrung erfolgt die Einstellung grundsätzlich in Stufe 1. Bei mindestens einem Jahr einschlägiger Berufserfahrung ist Stufe 2 vorgesehen; bei mindestens drei Jahren erfolgt in der Regel Stufe 3. Förderliche Zeiten können unter tariflichen Voraussetzungen berücksichtigt werden. Die tatsächliche Zuordnung ist eine Personalentscheidung auf Grundlage des Tarifvertrags, nicht das Ergebnis einer Selbstauswahl im Rechner.
Im regulären Verlauf werden die Stufen typischerweise nach einem Jahr in Stufe 1, zwei Jahren in Stufe 2, drei Jahren in Stufe 3, vier Jahren in Stufe 4 und fünf Jahren in Stufe 5 erreicht. Abweichungen sind möglich, unter anderem durch besondere Regelungen, Unterbrechungen oder leistungsbezogene Verkürzung beziehungsweise Verlängerung. Im SuE-Bereich gelten eigene Stufenregelungen und Besonderheiten. Die Differenzkarte zeigt daher nur den Geldunterschied, nicht das Datum eines persönlichen Aufstiegs.
Eine Höhergruppierung ist ebenfalls kein normaler Stufenaufstieg. Sie betrifft eine andere Entgeltgruppe und folgt den tariflichen Zuordnungs- und gegebenenfalls Garantiebetragsregeln. Wer nur die nächste Gruppe mit derselben Stufennummer anklickt, kann zu einem falschen Ergebnis kommen. Für eine konkrete Höhergruppierung sollten Ausgangsgruppe, Stufe, Wirksamkeitsdatum, Tätigkeitsänderung und einschlägige Tarifvorschrift zusammen geprüft werden.
Vom Tabellenentgelt zum Auszahlungsbetrag
Das angezeigte Monatsentgelt ist Brutto. Persönliches Netto hängt von Steuerklasse, Bundesland, Kirchensteuer, Krankenversicherung, Pflegeversicherungsmerkmalen, Zusatzbeitrag und weiteren Lohnbestandteilen ab. Zulagen für Schicht, Wechselschicht, Erschwernis, Bereitschaft oder SuE können steuer- und beitragspflichtig sein und die Abrechnung verändern. Ein reiner Tabellenrechner kann diese persönlichen Angaben nicht aus Entgeltgruppe und Stufe ableiten.
Für eine Netto-Orientierung übertragen Sie das berechnete Monatsbrutto in den Brutto-Netto-Rechner 2026. Fügen Sie regelmäßig gezahlte steuerpflichtige Zulagen nur hinzu, wenn sie tatsächlich zum laufenden Brutto gehören. Jahressonderzahlung und sonstige Bezüge sollten getrennt betrachtet werden, weil die Lohnsteuerberechnung nicht einfach identisch mit zwölf gleichen Monatslöhnen ist.
Vergleichen Sie eine Entgeltabrechnung zeilenweise: zuerst Tabellenentgelt, dann Teilzeitfaktor, anschließend Zulagen und Zuschläge, danach Brutto und schließlich Abzüge. So lässt sich ein falscher Tabellenwert von einer abweichenden Nettoannahme unterscheiden. Der Rechner speichert keine Personaldaten und kann keine arbeitsrechtliche Eingruppierung bestätigen.
Zwei Beispiele: Teilzeit in EG 8 und eine SuE-Stufe
Beispiel eins verwendet ab Mai 2026 die allgemeine VKA-Gruppe 8, Stufe 3. Der Vollzeit-Tabellenwert beträgt 3.843,36 €. Bei 30 Wochenstunden und einer regelmäßigen Vollzeit von 39 Stunden rechnet das Werkzeug mit dem Faktor 30 ÷ 39 = 0,769230. Das anteilige monatliche Tabellenentgelt liegt damit bei rund 2.956,43 €. Das Jahresgrundentgelt aus zwölf gleichen Monaten beträgt rund 35.477,17 €. Ein 85-%-Szenario für die Jahressonderzahlung zeigt zusätzlich rund 2.512,97 €, ohne diesen Betrag als gesicherten Anspruch in die Grundsumme einzubauen.
Der nächste Tabellenwert in EG 8, Stufe 4 beträgt bei Vollzeit 3.992,40 €. Mit demselben Teilzeitfaktor wären es rund 3.071,08 €. Die Stufendifferenz beträgt damit etwa 114,65 € brutto pro Monat. Diese Zahl beantwortet nur die Geldfrage. Ob und wann Stufe 4 erreicht wird, hängt von der persönlichen Stufenlaufzeit und den anwendbaren Tarifregeln ab.
Beispiel zwei wählt den Sozial- und Erziehungsdienst, S 8a, Stufe 4, ebenfalls ab Mai 2026. Der veröffentlichte Vollzeitwert beträgt 4.207,08 €. Bei voller Arbeitszeit erscheint genau dieser Betrag. Wer 32 von 39 Wochenstunden arbeitet, erhält in der einfachen Zeitanteilsrechnung rund 3.452,96 € Tabellenentgelt. Der SuE-Rechner bleibt innerhalb der S-Tabelle; er ersetzt S 8a nicht durch die allgemeine EG 8, obwohl die Bezeichnungen ähnlich aussehen.
SuE-Zulage, Regenerationstage und weitere Bestandteile
Im Sozial- und Erziehungsdienst kann neben dem Tabellenentgelt eine tarifliche SuE-Zulage bestehen. Je nach Regelung kann sie unter Voraussetzungen teilweise in zusätzliche freie Tage umgewandelt werden. Außerdem enthält der Tarif Regelungen zu Regenerationstagen. Diese Bestandteile sind nicht als pauschaler Eurobetrag in den Tabellenwert eingebaut. Das Modul addiert sie deshalb nicht automatisch; Gruppe, Anspruch, Arbeitszeit, Antrag und mögliche Umwandlung müssen im konkreten Arbeitsverhältnis geprüft werden.
Auch Schichtzulagen, Zeitzuschläge, Überstunden, Bereitschaft, Rufbereitschaft, Erschwerniszuschläge und individuelle Zulagen sind keine allgemein identische Tabellenkomponente. Manche Beträge sind dynamisch, andere fest, einige zeitanteilig oder von tatsächlich geleisteten Stunden abhängig. Eine korrekte Abrechnung benötigt Dienstplan und Anspruchsgrundlage. Tragen Sie solche Bestandteile nicht in die Wochenstundenfelder ein: Diese Felder steuern ausschließlich den Zeitanteil des Tabellenentgelts.
Für einen Gehaltsvergleich sollten Sie daher drei Ebenen getrennt notieren: erstens Tabellenentgelt aus Gruppe und Stufe, zweitens regelmäßig erwartbare Zulagen, drittens unregelmäßige Zahlungen aus konkreten Diensten. Nur die erste Ebene wird hier abschließend berechnet. Diese Trennung macht Angebote verschiedener Arbeitgeber vergleichbarer und verhindert, dass ein besonders zuschlagsreicher Beispielmonat als dauerhaftes Grundgehalt erscheint.
Häufige Fragen zum TVöD-Rechner
Gilt der Rechner für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst?
Nein. Er enthält die allgemeine TVöD-VKA-Tabelle und die kommunale SuE-Tabelle. Beschäftigte der Länder, des Bundes sowie in Pflege, Krankenhäusern, Sparkassen oder anderen besonderen Bereichen müssen die passende Anlage beziehungsweise den passenden Tarifvertrag verwenden.
Wie finde ich meine Entgeltgruppe?
Die Gruppe ergibt sich aus den tariflichen Tätigkeitsmerkmalen der dauerhaft übertragenen Tätigkeit. Ausbildung oder Berufsbezeichnung allein reichen nicht immer. Prüfen Sie Arbeitsvertrag, Stellenbeschreibung, Eingruppierungsmitteilung und bei Bedarf Personalstelle, Personalrat oder fachkundige Beratung.
Wie wird Teilzeit berechnet?
Der Rechner multipliziert den Vollzeit-Tabellenwert mit dem Verhältnis Ihrer Wochenstunden zu den regelmäßigen Vollzeit-Wochenstunden. Bei 30 von 39 Stunden ist der Faktor 0,7692. Individuelle Zulagen oder Stundenregelungen müssen zusätzlich geprüft werden.
Ist das angezeigte Entgelt netto?
Nein, es ist Tabellenbrutto. Steuern, Sozialabgaben, individuelle Zulagen, Entgeltumwandlung und weitere Abzüge sind noch nicht enthalten. Nutzen Sie das Ergebnis als Bruttoeingabe für einen aktuellen deutschen Netto-Rechner.
Was bedeutet TVöD SuE?
SuE steht für Sozial- und Erziehungsdienst. Die S-Gruppen der Anlage C haben eigene Tabellenwerte und tarifliche Besonderheiten. Der Rechner bietet sie als getrennten Bereich an, damit S 8a oder S 11b nicht mit einer ähnlich klingenden allgemeinen Entgeltgruppe verwechselt wird.
Bekomme ich 2026 immer 85 % Jahressonderzahlung?
Die Tarifeinigung sieht ab 2026 eine einheitliche Höhe von 85 % vor. Der konkrete Anspruch und die Bemessungsgrundlage folgen jedoch dem Tarifvertrag und können durch Beschäftigungszeit, Entgeltbestandteile, Fehlzeiten oder besondere Regelungen beeinflusst werden. Das Feld ist deshalb ein Szenario, keine Anspruchsbestätigung.
References
- VKA: Tarifeinigung vom 6. April 2025 — Erhöhungen 2025/2026 und Jahressonderzahlung.
- VKA: TVöD-Anlagen mit Entgelttabellen — allgemeine VKA-Tabelle für April 2025 und Mai 2026.
- VKA: TVöD BT-V mit Anlage C — SuE-Gruppen, Stufen und Tabellenwerte.
- VKA: TVöD Allgemeiner Teil, Stand 1. Januar 2026 — Stufenzuordnung und tarifliche Grundlagen.