Rentenpunkte berechnen
Schätzen Sie Entgeltpunkte aus beitragspflichtigem Bruttoverdienst und Beschäftigungsmonaten. Das Modul nutzt das vorläufige Durchschnittsentgelt 2026 von 51.944 Euro, begrenzt den Verdienst an der Beitragsbemessungsgrenze und zeigt den daraus abgeleiteten monatlichen Bruttorentenwert mit dem aktuellen Rentenwert ab 1. Juli 2026 von 42,52 Euro.
Versicherungsjahr modellieren
Das Einkommen muss beitragspflichtig sein. Steuerbrutto, Gesamtumsatz oder ein bereits gedeckeltes Rentenversicherungseinkommen sind nicht automatisch dieselbe Größe.
Punktekonto
Der eingegebene Verdienst liegt unter der anteiligen Beitragsbemessungsgrenze.
Ein Entgeltpunkt entspricht Durchschnittsverdienst
Entgeltpunkte vergleichen den eigenen versicherten Arbeitsverdienst eines Kalenderjahrs mit dem Durchschnittsentgelt aller Versicherten. Wer genau das Durchschnittsentgelt verdient und für das volle Jahr Beiträge zahlt, erhält grundsätzlich einen Entgeltpunkt. Die doppelte Durchschnittsgröße würde rechnerisch zwei Punkte ergeben, wird aber durch die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt.
Für 2026 beträgt das vorläufige Durchschnittsentgelt 51.944 Euro. Dieser Wert kann später durch ein endgültiges Durchschnittsentgelt ersetzt werden. Die Deutsche Rentenversicherung verwendet je nach Rentenbeginn und Rechtsregel die maßgeblichen vorläufigen oder endgültigen Werte.
Das Modul ist eine Jahresnäherung und kein Versicherungsverlauf.
Teiljahr korrekt anteilig rechnen
Wer nur sechs Monate versicherungspflichtig arbeitet und in diesem Zeitraum 25.972 Euro verdient, wird nicht durch das volle Jahresdurchschnittsentgelt geteilt. Für die Näherung wird das Durchschnittsentgelt auf sechs Zwölftel gekürzt. 25.972 geteilt durch 25.972 ergeben wieder ungefähr einen Entgeltpunkt für den Halbjahreszeitraum.
Das Modul skaliert sowohl Durchschnittsentgelt als auch Beitragsbemessungsgrenze mit Monate geteilt durch zwölf. Es setzt volle Kalendermonate voraus. Bei tageweisen Versicherungszeiten, Einmalzahlungen oder Beschäftigungswechseln verwendet die Rentenversicherung die gemeldeten Entgelte und Zeiträume genauer.
Ein Einkommen aus zwölf Monaten darf nicht zusammen mit sechs Monaten eingegeben werden. Das würde die Punktzahl verdoppeln.
Beitragsbemessungsgrenze begrenzt die Punkte
Beiträge zur allgemeinen Rentenversicherung werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben. 2026 beträgt sie bundesweit 101.400 Euro jährlich beziehungsweise 8.450 Euro monatlich. Einkommen oberhalb erzeugt in diesem Jahr keine zusätzlichen Pflichtbeiträge und keine weiteren Entgeltpunkte aus diesem Arbeitsentgelt.
Bei einem Teiljahr wird die Grenze anteilig angesetzt. Der Rechner zeigt den begrenzten Verdienst und die theoretischen Maximalpunkte im gewählten Zeitraum. Sonderfälle wie mehrere Beschäftigungen werden in der Sozialversicherung zusammen betrachtet; ein Arbeitgeber allein kennt möglicherweise nicht das gesamte parallele Einkommen.
Aktueller Rentenwert ab Juli 2026
Der aktuelle Rentenwert gibt an, welcher monatliche Bruttorentenbetrag einem persönlichen Entgeltpunkt bei einer Regelaltersrente ohne Zu- oder Abschlag entspricht. Zum 1. Juli 2026 steigt er nach der Rentenanpassung um 4,24 Prozent von 40,79 Euro auf 42,52 Euro.
Ein im Jahr 2026 erworbener Punkt besitzt bei einer späteren Rente nicht dauerhaft genau 42,52 Euro. Der Rentenwert wird regelmäßig angepasst. Die Ergebniszahl „zusätzliche Monatsrente“ ist eine Bewertung mit dem ausgewählten heutigen Rentenwert, keine langfristige Garantie.
Die tatsächliche Rentenformel enthält zusätzlich Zugangsfaktor und Rentenartfaktor. Bei vorzeitigem Rentenbeginn, Erwerbsminderung oder Hinterbliebenenrente kann das Ergebnis abweichen.
Die vollständige Rentenformel
Die monatliche Bruttorente wird aus persönlichen Entgeltpunkten mal Zugangsfaktor mal aktuellem Rentenwert mal Rentenartfaktor berechnet. Bei einer regulären Altersrente ohne Abschlag sind Zugangsfaktor und Rentenartfaktor typischerweise eins. Dann sieht die vereinfachte Rechnung wie Punkte mal Rentenwert aus.
Abschläge bei vorzeitigem Beginn senken den Zugangsfaktor dauerhaft. Zuschläge bei späterer Inanspruchnahme können ihn erhöhen. Entgeltpunkte können außerdem aus Kindererziehung, Pflege, bestimmten beitragsfreien Zeiten, Versorgungsausgleich oder freiwilligen Beiträgen entstehen. Der Einkommensrechner erfasst nur den eingegebenen Verdienst.
Beitragssatz und Punktwert sind verschieden
Der Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung beträgt 2026 insgesamt 18,6 Prozent des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts bis zur Grenze. Bei normalen Beschäftigten tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer grundsätzlich je die Hälfte, also 9,3 Prozent. Sonderregeln gelten unter anderem bei Minijob und bestimmten Beschäftigungen.
Die Ergebnisbox zeigt den Gesamtbeitrag von 18,6 Prozent auf den begrenzten Verdienst. Dieser Betrag ist nicht der Kaufpreis des Entgeltpunkts im einfachen Sinn, weil die gesetzliche Rentenversicherung umlagefinanziert ist und weitere Leistungen wie Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenschutz umfasst.
Freiwillige Beiträge und Ausgleichszahlungen werden nach eigenen Rechengrößen behandelt. Sie können nicht durch Eingabe eines fiktiven Bruttolohns simuliert werden.
Welche Entgelte zählen
Grundsätzlich zählen rentenversicherungspflichtige Arbeitsentgelte, die der Arbeitgeber meldet. Steuerfreie oder beitragsfreie Einnahmen erzeugen nicht automatisch Punkte. Einmalzahlungen können innerhalb der Beitragsbemessungsgrenze beitragspflichtig sein. Krankengeld, Arbeitslosengeld und andere Sozialleistungen können über gesetzliche Bemessungsgrundlagen ebenfalls Rentenbeiträge auslösen.
Bei Selbstständigen hängt die Versicherungspflicht von Tätigkeit und Status ab. Pflichtbeiträge, Regelbeiträge oder einkommensgerechte Beiträge funktionieren nicht wie ein gewöhnlicher Arbeitnehmer-Bruttolohn. Beamtenversorgung ist ein anderes System.
Verwenden Sie für die Eingabe die rentenversicherungspflichtige Jahressumme aus Meldung oder Abrechnung, nicht das zu versteuernde Einkommen aus dem Steuerbescheid.
Kindererziehung und Pflege
Für Kindererziehungszeiten können Entgeltpunkte gutgeschrieben werden, ohne dass im selben Umfang Arbeitsverdienst vorliegt. Umfang und Zuordnung hängen unter anderem vom Geburtsjahr des Kindes und der Erziehung ab. Pflegepersonen können unter Voraussetzungen Beiträge durch die Pflegekasse erhalten, abhängig von Pflegegrad, Leistungsart und Pflegeumfang.
Solche Punkte erscheinen im Versicherungskonto, werden aber nicht aus dem Bruttofeld dieses Moduls berechnet. Addieren Sie sie nicht als fiktives Gehalt. Nutzen Sie den bekannten Punktebestand aus einer Renteninformation oder Kontenklärung.
Treffen Kindererziehungszeit und Beschäftigung zusammen, gelten Grenzen und Zusammenrechnung. Die Deutsche Rentenversicherung kann die konkrete Gutschrift erläutern.
Minijob und Befreiung
Bei einem Minijob zahlt der Arbeitgeber einen pauschalen Rentenversicherungsbeitrag. Beschäftigte stocken grundsätzlich zum vollen Beitrag auf, können sich aber auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen. Eine Befreiung kann zu geringeren Entgeltpunkten und zu Auswirkungen auf Wartezeiten oder Leistungsansprüche führen.
Das Modul nutzt den normalen Beitragssatz von 18,6 Prozent und ist nicht für die genaue Minijob-Beitragsaufteilung ausgelegt. Das gemeldete rentenversicherungspflichtige Entgelt kann dennoch für eine grobe Punktrelation herangezogen werden, sofern Status und Beitrag richtig bekannt sind.
Eine Entscheidung über Befreiung sollte nicht allein anhand weniger Euro Monatsrente getroffen werden; Wartezeiten und Erwerbsminderungsschutz sind ebenfalls zu prüfen.
Renteninformation und Versicherungsverlauf
Die Renteninformation nennt bisher erworbene Ansprüche und Hochrechnungen. Der Versicherungsverlauf listet gemeldete Zeiten und Entgelte. Fehlende Ausbildung, Kindererziehung, Pflege oder Beschäftigungszeiten sollten im Rahmen einer Kontenklärung geprüft werden. Ein Online-Rechner erkennt Lücken nicht.
Für die Bestandsangabe übernehmen Sie persönliche Entgeltpunkte nur, wenn klar ist, auf welchen Stand und welche Rentenart sie sich beziehen. Hochgerechnete zukünftige Punkte sind nicht dasselbe wie bereits erworbene Punkte. Addieren Sie sie nicht doppelt.
Die Modell-Monatsrente zieht weder Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge noch Einkommensteuer ab. Sie ist Brutto vor persönlichen Abzügen.
Beispiel mit Durchschnittsentgelt
Das Beispiel nutzt 51.944 Euro beitragspflichtigen Bruttoverdienst über zwölf Monate. Geteilt durch das vorläufige Durchschnittsentgelt 2026 von ebenfalls 51.944 Euro entsteht genau ein Entgeltpunkt. Bei einem Rentenwert von 42,52 Euro entspricht er 42,52 Euro zusätzlicher monatlicher Bruttorente in der heutigen Modellbewertung.
Zusammen mit 30 bereits bekannten Punkten zeigt das Modul 31 Punkte und 1.318,12 Euro Modell-Bruttorente. Das setzt Zugangsfaktor und Rentenartfaktor eins voraus. Der Gesamtbeitrag auf 51.944 Euro beträgt bei 18,6 Prozent 9.662 Euro, gerundet auf Cent.
Erhöhen Sie das Einkommen über 101.400 Euro, bleibt die Punktzahl aufgrund der Beitragsbemessungsgrenze gleich.
Prognosen nicht mit Garantie verwechseln
Zukünftige Durchschnittsentgelte und Rentenwerte sind unbekannt. Lohnentwicklung, Beitragsjahre, Rentenrecht und Rentenanpassung verändern die spätere Höhe. Eine lineare Hochrechnung „noch 20 Jahre mal heutiger Punkt“ ist ein Szenario, kein Bescheid.
Inflation beeinflusst die Kaufkraft. Der nominelle Rentenwert kann steigen, während Preise ebenfalls steigen. Für Altersvorsorgeplanung sollten gesetzliche Rente, betriebliche und private Vorsorge, Steuern, Sozialbeiträge und gewünschte Ausgaben gemeinsam betrachtet werden.
Rentenhinweis: Maßgeblich sind Versicherungsverlauf, Renteninformation und späterer Rentenbescheid. Der Rechner nutzt veröffentlichte 2026-Werte und eine vereinfachte Altersrentenformel.
Ost und West seit der Angleichung
Früher existierten unterschiedliche aktuelle Rentenwerte und besondere Hochwertungsregeln für Entgelte in den neuen Bundesländern. Seit 1. Juli 2023 gilt ein einheitlicher aktueller Rentenwert. Die historische Kontenberechnung älterer Jahre kann dennoch Umrechnungswerte und Rechtsstände enthalten, die nicht durch eine heutige Jahresdivision ersetzt werden dürfen.
Der Rechner verwendet für 2026 eine bundesweite Beitragsbemessungsgrenze und denselben Rentenwert. Wer vergangene Rentenpunkte kontrollieren möchte, benötigt die jeweiligen historischen Durchschnittsentgelte, Beitragsbemessungsgrenzen und gegebenenfalls Umrechnungsfaktoren. Ein heutiger Wert darf nicht rückwirkend auf einen Lohn von 1995 angewendet werden.
Von Bruttorente zur verfügbaren Rente
Von einer gesetzlichen Bruttorente können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Einkommensteuer abgehen. Höhe und Tragung hängen von Versicherungsstatus, Kindern, weiteren Einkünften und persönlichem Steuerfall ab. Der steuerpflichtige Rentenanteil richtet sich unter anderem nach dem Jahr des Rentenbeginns; ein individueller Rentenfreibetrag kann festgeschrieben werden.
Die Modell-Monatsrente der Ergebnisbox ist deshalb kein Auszahlungsbetrag. Für Ruhestandsplanung braucht es eine separate Netto- und Steuerrechnung sowie Annahmen über zukünftige Werte. Auch Betriebsrenten können Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auslösen.
Teilzeit, Arbeitslosigkeit und Krankengeld
Bei Teilzeit entstehen Entgeltpunkte aus dem tatsächlich gemeldeten beitragspflichtigen Verdienst. Ein halbes Durchschnittsentgelt über ein volles Jahr ergibt vereinfacht etwa einen halben Punkt; ein halbes Jahr mit halbem Jahresdurchschnitt kann dagegen je nach Eingabe und Monatszuordnung anders wirken. Entscheidend ist nicht die Zahl der Wochenstunden, sondern das versicherte Entgelt im passenden Zeitraum.
Bei Arbeitslosengeld oder Krankengeld können die Leistungsträger Rentenversicherungsbeiträge auf gesetzlich bestimmte Bemessungsgrundlagen zahlen. Diese Beträge entsprechen nicht zwingend dem früheren Bruttolohn. Sie sollten deshalb aus dem Versicherungsverlauf übernommen und nicht mit einer frei geschätzten Gehaltsfortzahlung vermischt werden.
Zeiten ohne Pflichtbeitrag können unter Voraussetzungen als Anrechnungszeiten Bedeutung haben, erzeugen aber nicht automatisch denselben Punktwert wie Beschäftigung.
Häufige Fragen zu Rentenpunkten
Wie bekomme ich einen Rentenpunkt?
Bei einem vollen Beitragsjahr mit genau dem jeweiligen Durchschnittsentgelt entsteht grundsätzlich ein Entgeltpunkt.
Wie viel ist ein Rentenpunkt 2026 wert?
Der aktuelle Rentenwert steigt zum 1. Juli 2026 auf 42,52 Euro monatliche Bruttorente je Punkt bei vereinfachter Regelaltersrente.
Wie viele Punkte sind 2026 maximal möglich?
Aus der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze von 101.400 Euro und 51.944 Euro Durchschnitt entstehen rund 1,9521 Punkte.
Zählen nur Arbeitsjahre?
Nein. Auch Kindererziehung, Pflege und bestimmte Sozialleistungs- oder Anrechnungszeiten können das Konto beeinflussen.
Ist Punkte mal Rentenwert meine Nettorente?
Nein. Es ist eine vereinfachte Bruttogröße vor Zugangsfaktor, Rentenartfaktor, Sozialbeiträgen und möglicher Steuer.
Warum ist das Durchschnittsentgelt vorläufig?
Für laufende Jahre wird es zunächst festgesetzt und später anhand tatsächlicher Lohnentwicklung endgültig bestimmt.